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  • Individuell editierbare Checklisten, Formulare und Mustertexte im Word-Format

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Auto-Dashcams dürfen ohne Anlass nicht grundsätzlich aufzeichnen

In vielen Autos sind inzwischen Dashcams mit an Bord. Einige Nutzer gehen so weit, die Dashcam-Aufzeichnung zu verwenden, um Verkehrssünder anzuzeigen.

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Hamburger Datenschützer überprüfen Online-Handelsplattformen

Hamburgs Datenschützer haben ein kritisches Auge auf dort ansässige Betreiber von Onlineshops geworfen. Ziel war eine Überprüfung der Datenschutzpraxis der Unternehmen.

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Kann KI den Datenschutz sinnvoll unterstützen?

Immer häufiger tragen AI-Systeme dazu bei, dass Unternehmen den Verpflichtungen besser nachkommen, die ihnen seitens des Datenschutzes auferlegt werden.

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E-Learning: Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte

Ihr Werkzeug für die Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen, die Sie als Datenschutzbeauftragter betreuen.

Eine der wichtigen Aufgaben als Datenschutzbeauftragte(r) ist es, die Beschäftigten auf das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und zu schulen oder zumindest die Schulung der Beschäftigten zu überwachen (Art. 39 DSGVO).

⇒ Mehr Informationen zum E-Learning „Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte“

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