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Beiträge aus dem DatenschutzBLOG

Egal, ob es um die Organisation von Aufsichtsratssitzungen geht oder um das Sitzungsmanagement von Hauptversammlungen – die Digitalisierung macht auch vor der Gremienarbeit nicht Halt.

Vor allem die Homeoffice-Welle in Folge der Covid-Pandemie hat auch das Konzept Workation sehr populär gemacht. Für eine solche Verlagerung des Arbeitsorts an den Strand oder in die Berge gelten allerdings Regeln.

Das Jahr 2022 ist ein absolutes Rekordjahr angesichts der Höhe von Bußgeldern, die Behörden von Datenschutz-Sündern gefordert haben. Dies ergab der jährliche Report der seit fünf Jahren auf dieses Thema spezialisierten internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper.

E-Learning: Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte

Ihr Werkzeug für die Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen, die Sie als Datenschutzbeauftragter betreuen.

Eine der wichtigen Aufgaben als Datenschutzbeauftragte(r) ist es, die Beschäftigten auf das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und zu schulen oder zumindest die Schulung der Beschäftigten zu überwachen (Art. 39 DSGVO).

⇒ Mehr Informationen zum E-Learning „Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte“

Die TÜV SÜD Akademie GmbH ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die TÜV SÜD Akademie GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Sämtliche verfügbaren Muster und Arbeitshilfen dienen lediglich als Beispiel und können eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen.