Praxiswissen für Datenschützer
Alles zu EU-DSGVO und BDSG
Aktuelle Urteile, Gesetze und Verordnungen
DSGVO-Schulungen für Ihre Mitarbeitenden
Kunden-Zugang
Neue Regelung zur Verringerung von Cookie-Bannern beschlossen
Der Bundestag hat eine Verordnung des Ministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Ziel der Regelung ist es, eine Alternative zu den weithin als störend empfundenen Cookie-Bannern zu schaffen.
Die Vorteile auf einen Blick
- Unsere Datenschutz Arbeitsmaterialien sind immer auf dem neuesten Stand
- Nützliche Arbeitshilfen für Sie und Ihr Unternehmen
- Praktische Vorlagen (Handbücher, Checklisten, Mustertexte) für Ihr Datenschutzmanagement
Das erwartet Sie
Erhalten Sie einen Einblick in ausgewählte Fachinhalte des Datenschutz-Fachportals
Unsere Abo-Modelle
Beiträge aus dem DatenschutzBLOG
Neue Regelung zur Verringerung von Cookie-Bannern beschlossen
Der Bundestag hat eine Verordnung des Ministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Ziel der Regelung ist es, eine Alternative zu den weithin als störend empfundenen Cookie-Bannern zu schaffen.
Der Kampf der GEMA gegen OpenAI und KI-Systeme
Die Debatte über den Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte zur Schulung von künstlicher Intelligenz (KI) spitzt sich weiter zu: Die GEMA, eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften, hat eine bahnbrechende Klage gegen OpenAI eingereicht.
Negativpreis „Big Brother Award 2024“ verliehen
Bei den Big Brother Awards handelt sich, wenn man so will, um einen Preis für schlechten Datenschutz. Bei der diesjährigen Preisverleihung, die in Bielefeld vorgenommen wurde, zählten sowohl alte Bekannte wie auch neue Unternehmen zu den Preisträgern.
E-Learning: Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte
Eine der wichtigen Aufgaben als Datenschutzbeauftragte(r) ist es, die Beschäftigten auf das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und zu schulen oder zumindest die Schulung der Beschäftigten zu überwachen (Art. 39 DSGVO).
⇒ Mehr Informationen zum E-Learning „Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte“
Die TÜV SÜD Akademie GmbH ist um Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetpräsenz bereitgestellten Informationen bemüht. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die TÜV SÜD Akademie GmbH übernimmt daher keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. Sämtliche verfügbaren Muster und Arbeitshilfen dienen lediglich als Beispiel und können eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen.