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  • Individuell editierbare Checklisten, Formulare und Mustertexte im Word-Format

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Beiträge aus dem DatenschutzBLOG

Hamburgs Reformvorstoß: So soll die Datenschutzaufsicht einheitlicher werden

Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, müssen sich bislang häufig mit mehreren Datenschutzaufsichtsbehörden abstimmen. Hamburg will diese föderale Mehrfachzuständigkeit reduzieren und zugleich die Datenschutzkonferenz stärken.

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Auskunftsrecht mit Grenzen: Wann ein erster Antrag exzessiv sein kann

Auskunftsanträge nach Art. 15 DSGVO gehören zum datenschutzrechtlichen Alltag. Unternehmen dürfen sie nicht allein deshalb zurückweisen, weil ihre Bearbeitung Aufwand verursacht oder eine spätere Auseinandersetzung möglich erscheint.

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Vom CSD zur Datenminimierung: Wie Datenschutz vor Benachteiligung schützt

Der Christopher Street Day zeigt, wie eng Selbstbestimmung und der Schutz persönlicher Daten zusammenhängen. Angaben zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung zählen zu den besonders schützenswerten Daten der DSGVO.

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E-Learning: Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte

Ihr Werkzeug für die Sensibilisierung der Beschäftigten in den Unternehmen, die Sie als Datenschutzbeauftragter betreuen.

Eine der wichtigen Aufgaben als Datenschutzbeauftragte(r) ist es, die Beschäftigten auf das Thema Datenschutz zu sensibilisieren und zu schulen oder zumindest die Schulung der Beschäftigten zu überwachen (Art. 39 DSGVO).

⇒ Mehr Informationen zum E-Learning „Einweisung in den Datenschutz für Beschäftigte“

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