Datenschutz-Blog
Cloud Computing in Unternehmen – diese Datenschutz-Fragen sollten Sie vor der Einführung unbedingt klären
Vor der Implementierung von Cloud Computing in einem Unternehmen herrscht an unterschiedlichen Fronten Klärungsbedarf. Nicht nur, dass eine Vielzahl komplexer Herausforderungen bewältigt werden muss: Zu Beginn solcher Überlegungen fällt es oft schwer, überhaupt erst die richtigen Fragen zu stellen. Aus diesem Grund beschäftigen wir uns heute mit den zwei wichtigsten Aspekten aus datenschutzrechtlicher Sicht.
Private Nutzung von E-Mail und Internet am Arbeitsplatz – was gilt es zu beachten?
Arbeitgeber, die die Nutzung der betrieblichen Kommunikationssysteme für private Zwecke erlauben oder stillschweigend dulden, werden zum Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes. Entsprechend fällt die private Kommunikation der Arbeitnehmer unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Was gilt es dann zu beachten?
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Was Datenschutzbeauftragte vor der Einführung von Cloud Computing abklären müssen
Bevor ein Unternehmen Cloud Computing nutzen kann, muss der Datenschutzbeauftragte die rechtlichen Voraussetzungen klären. Erfahren Sie hier, welche das sind.
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Welche Rolle hat künftig der Datenschutzbeauftragte?
Die EU bereitet eines der größten Gesetzgebungsverfahren in ihrer Geschichte vor: die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das große Ziel ist, den Datenschutz in allen EU-Mitgliedsländern zu vereinheitlichen und auf einen gemeinsamen Standard zu bringen.
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