Datensicherheit im Internet

Haben Twitter-Nutzer nun bessere Kontrolle über personenbezogene Daten?

Ob YouTube, Facebook oder Twitter: Nutzer von großen Netzdiensten müssen Datenschutz-Richtlinien akzeptieren, die in deren AGB fixiert sind.

Twitter hat sich explizit auf Kurznachrichten (bis 140 Zeichen) spezialisiert. In Deutschland nutzen gerade auch Behörden das soziale Netzwerk Twitter, was der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Brink kritisiert und dies durch die Regelungen der DSGVO untermauert.

Was hat sich bei Twitter geändert?

„Individualisierung und Daten“ heißt der Reiter, den User anklicken müssen, um seit 2017 das eigene Profil zu konfigurieren. Hier wird festgelegt, ob und wie Twitter den User mit Werbebotschaften bearbeiten darf. Außerdem kann gesteuert werden, ob der Kurznachrichtendienst auch andere Apps miteinbeziehen darf, welche auf Ihrem mobilen Endgerät installiert sind. Dabei verspricht Twitter nur die Namensliste der Apps zu erfassen, jedoch aber nicht die darin enthaltenen Daten. Verarbeiten Apps persönliche Daten von Relevanz, wie etwa Infos zu gesundheitlichen Themen, werden diese laut Twitter „in der Regel nicht erfasst“.

Dürfen staatliche Organisationen Twitter und andere Dienste überhaupt nutzen?

Zahlreiche Aufsichtsbehörden haben große Vorbehalte gegen die Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden. Vor allem gilt vor allem Twitter als ein Dienst, der nachweislich viele Falschmeldungen als Nachrichten verbreitet. Da allerdings die Nachtragungen kaum Beachtung fanden, kritisiert die Aufsichtsbehörde diese Art der Nutzung. Twitter weist in seinen Nutzungsrichtlinien darauf hin, dass erstellte Tweets als öffentliche Kommunikation gelten und prinzipiell von jedem gesehen werden können. So ist unter anderem in den Richtlinien bei Twitter vermerkt:

„Ihre öffentlichen Informationen beinhalten die Nachrichten, die Sie twittern; die zusammen mit den Tweets bereitgestellten Metadaten, […] und viele andere Informationen, die durch Ihre Nutzung der Twitter Dienste entstehen.“

Der oberste Landesdatenschützer Brink geht davon aus, dass jeder Twitter-Nutzer ein Profil hinterlegt haben muss, in dem Daten gespeichert werden. Das ist nach seiner Auffassung aber durch die weitreichenden Bestimmungen der DSGVO stark reglementiert. Aus der Sicht der Aufsichtsbehörde werden diese auf den meisten sozialen Plattformen nicht eingehalten. Brink hat nun die Löschung seines Twitter-Accounts Ende Januar angekündigt und hofft, dass es ihm andere Behörden gleichtun. Diese Diskussion ist keineswegs neu, und doch ist sie ein Thema, welches Anfang Januar 2020 erneut aufkocht. Der Grund hierfür liegt, laut Brink, in einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes von 2018. Darin wurde die Mitverantwortlichkeit von Betreibern von Facebook-Fanpages in puncto Datenschutz klargestellt. Betreiber sind also für die Inhalte ihrer Seiten verantwortlich und können bei Missachtung entsprechend zur Geltung gezogen werden. Dem können sich weder Twitter noch andere Anbieter entziehen. Allerdings heißt es bei Twitter vollmundig:

„Was auf den Twitter Diensten mitgeteilt wird, kann von Nutzern in der ganzen Welt unmittelbar angesehen werden. Sie sind, was Sie twittern!“

Was passiert, wenn sich Nutzer bei Twitter beschweren?

Möchte ein Europäer bei Twitter mit einer Beschwerde vorstellig werden, muss er sich an „Twitter International Company“ in Dublin richten. Das Prozedere gestaltet sich laut Twitter folgendermaßen:

„Ungeachtet des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder von dem aus Sie Daten bereitstellen, autorisieren Sie Twitter dazu, Ihre Daten in den Vereinigten Staaten, Irland und jedem anderen Land zu verwenden, in dem Twitter geschäftlich operiert.“

Zusammenfassend ist zu sagen: Aktuell ist es unklar, ob und wie Behörden künftig in sozialen Netzwerken vertreten sein werden. Schon heute haben viele Behörden angeregt, dass sich Abteilungen komplett aus Netzwerken verabschieden. Natürlich sind sich auch die deutschen Datenschützer dessen bewusst, dass die medialen Kommunikationskanäle wichtig für die Öffentlichkeitsarbeit sind. Die Polizei nutzt solche Kanäle, um beispielsweise in Krisensituationen schnell und zuverlässig wahre Informationen zu verbreiten. Aber die Datenschützer erwarten von den Anbietern deutlich transparentere Richtlinien für eine behördliche Nutzung.

Zurück

Hier bloggt Ihre Redaktion.