Datensicherheit im Internet

Ab dem 25. Mai 2018 wird es ernst – dann gilt die DSGVO. Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits jetzt mit den neuen Vorgaben zum Datenschutz auseinanderzusetzen. Auf nationaler Ebene haben Bundestag und Bundesrat bereits ergänzend den Gesetzentwurf des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) zur Einführung des DSGVO beraten und zugestimmt. Es wird zeitgleich mit der DSGVO wirksam. Welche Neuerungen und Zusätze auf Sie zukommen, erklären wir Ihnen in unserer Artikelserie. Heute geht es um die neue e-Privacy-Verordnung.

Die neue e-Privacy-Verordnung knüpft direkt an die DSGVO an und soll ergänzend die Datenverarbeitung im Internet regeln. Genau wie diese bedarf sie keiner Umsetzung in nationales Gesetz und wird voraussichtlich ebenfalls am 25. Mai 2018 direkt wirksam.

e-Privacy-Verordnung – was ist neu?

Die bisherige Richtlinie 2002/58/EG (e-Privacy-Richtlinie) soll gemäß ErwGr. 173 zu Art. 95 DSGVO überprüft werden. Ziel ist es, die Kohärenz der Richtlinie mit der DSGVO zu gewährleisten. Seit Januar 2017 liegt dazu ein Entwurf der Europäischen Kommission für eine angepasste e-Privacy-Verordnung vor. Die neue e-Privacy-Verordnung verdrängt die Richtlinie 2002/58/EG und regelt künftig den Datenschutz bei der Telekommunikation.

Die Verordnung enthält Regelungen zur Nutzung von Cookies, die grundsätzlich die Einwilligung des Nutzers vorsehen. Außerdem klärt sie datenschutzrechtliche Aspekte des E-Mail- und Telefonmarketings sowie Werbung per E-Mail und Telefon. Für die vertrauliche Kommunikation über digitale Dienste gibt sie ebenfalls einen klaren Rahmen vor. Darunter fallen beliebte Messenger wie zum Beispiel WhatsApp oder Skype, aber auch soziale Netzwerke und die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation. Artikel 4 Absatz 3c der Verordnung erwähnt auch sogenannte elektronische Kommunikationsmetadaten, die ebenfalls unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen.

Die Gremien der Europäischen Union beraten derzeit noch den Verordnungsentwurf. Im Zuge der Beratungen rechnen wir zwar noch mit Änderungen, aber Unternehmen tun gut daran, bereits jetzt die weitere Entwicklung aufmerksam zu beobachten. In unserem Blog finden Sie dazu laufend aktuelle Informationen.

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