Datenschutz im Betrieb

KI in der Pflege: Wird der Roboter zum Datensammler?

Laut Ansicht von Experten sind Pflegeroboter schon bald Realität in der Pflege. Anders sind die enormen Zuwächse an Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren kaum zu bewältigen.

Allerdings heißt Pflege grundsätzlich Umgang mit hochsensiblen, personenbezogenen Daten. Grund genug, diesen Aspekt frühzeitig zu berücksichtigen, bevor die KI-Pflegetrupps zum Dienst antreten.

Auch wenn seitens der Politik einige Anstrengungen unternommen worden sind, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, sind die Zahlen noch immer alarmierend: 25000 bis 30000 Pflegekräfte fehlen langfristig, so die Prognose des Gesundheitsministeriums. Entsprechend groß sind die Erwartungen an die KI-Pflegekonzepte, die bereits in etlichen Pilotphasen weltweit angelaufen sind. Grundsätzlich sehen Pflegeexperten in den Pflegerobotern hauptsächlich eine Unterstützung des menschlichen Pflegepersonals. So ist es derzeit vorstellbar, dass Die Roboter „Hilfsdienste“ erbringen, etwa die Verteilung von Essen und Getränken, die Verabreichung von Medikamenten sowie Unterstützung bei der Hygiene. Außerdem gibt es bereits Testroboter, die Patienten aus dem Bett heben können und bei täglichen Verrichtungen, wie etwa beim Ankleiden, helfen.

Roboter-Therapeuten sind aus Datenschutzsicht problematisch

Gewagtere KI-Projekte sehen den Kollegen Roboter sogar in der Rolle eines Therapeuten. Denkbar wären etwa elektronische Helfer, die mit Patienten sprechen, ihnen zuhören und logarithmusgesteuerte Verhaltenstipps geben. Solche Konzepte setzen Roboter voraus, die lernfähig sind, also über den Zeitraum der Pflege ein enormes Wissen über den zu behandelnden Patienten ansammeln. Genau hier fängt die Sache für Datenschützer an, bedenklich zu werden. Denn auch die Pflegeroboter kommen in der Regel von Herstellerfirmen, die Daten sammeln, um ihre Produkte zu verbessern. Genau hier liegt der Knackpunkt. Denn Gesundheitsdaten gehören in der DSGVO „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ an (Art. 9 Abs. 1 DSGVO), die auch einen besonderen Schutz erfordern. Es müsste also seitens der Pflegeinstitution festgelegt werden, wie, wo, wie lange und zu welchem Zweck diese personenbezogenen Daten gespeichert und verwertet werden. Überdies bedarf es bei Umgang mit solch besonders schutzwürdigen Daten der Zustimmung des Patienten. Schon dieses Detail führt zu Problemen, denkt man allein an die große Zahl pflegebedürftiger Alzheimer-Patienten.

KI funktioniert grundsätzlich durch gesammelte Daten

KI in der Pflege heißt unabhängig von der Intensität des Einsatzes, dass die Maschine Daten sammelt, um zu lernen, zu reagieren und Entscheidungen zu treffen. Dies geschieht über Kameras, Mikrofone und Sensoren, die permanent Daten sammeln. Noch steht eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Pflege-KI in den Sternen. Aber Datenschützer raten bereits jetzt dazu, den rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, bevor aus den Pilotprojekten echte Pflegekonzepte werden. Denn – so die düsteren Erkenntnisse einer Schweizer Forschergruppe: Gesundheitsdaten, wie sie beispielsweise ein Pflegeroboter in großem Stil sammeln würde, haben einen immensen Wert auf dem „grauen Datenmarkt“: Derzeit hat die Gesundheitsakte eines Menschen etwa das zehnfache des Werts, wofür seine privaten Kontoinformationen gehandelt würden. Entsprechend dringend mutete es an, vor dem Einsatz von Pflegerobotern genau zu definieren, welche Daten zu welchem Zweck, wo und für wen einsehbar gespeichert werden, damit „die Maschine läuft“.

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