Datenschutzwissen

Klingelschild-Wahnsinn: Dürfen Namen auf Klingelschildern bleiben?

Dass die Umsetzung der DSGVO nicht immer ganz einfach ist und auch mal für Verwirrung sorgen kann, hat nun ein Fall in Wien gezeigt. Hier wurde von der Hausverwaltung aufgrund einer Beschwerde eines Mieters der Versuch gewagt, die DSGVO praktisch anzuwenden.

Konsequenz: Um datenschutzrechtlich alles richtig zu machen, sollen nun an mehr als 200.000 Wohnungen der Gesellschaft die Namen auf Klingelschildern durch Nummern ersetzt werden. Die dafür zuständige Behörde der Stadt Wien hat daraufhin beschlossen, dass Mieter, die ihren Namen trotzdem vor der Tür stehen haben wollen, diesen selbstständig anbringen müssen. Eine namentliche Kennzeichnung durch die Hausmeister der Wohnungsbaugesellschaft sei ein Verstoß gegen die DSGVO.

Ein gefundenes Fressen für die Boulevard-Presse, natürlich auch in Deutschland. Entsprechend schloss sich auch der Immobilien-Eigentümerverband Haus & Grund in einer ersten Stellungnahme an: Die Empfehlung des Verbands lautete, Türschilder auf jeden Fall vorsorglich zu entfernen, um so der Gefahr zu entgehen, mit hohen Bußgeldforderungen konfrontiert zu werden, weil ein Türschild die Persönlichkeitsrechte der Mieter verletze.

Man stelle sich vor, Türschilder würden künftig nur noch Nummern aufweisen – das würde einen Rattenschwanz an Konsequenzen nach sich ziehen, man denke nur an Post, Paketdienste und andere Zustell-Unternehmen. Diese müssten ihre Zustellprozesse von Grund auf umstellen.

Bundesdatenschutzbeauftragte schließt den Fall ab

Kurze Zeit später kam eine Reaktion der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhof zur Klingelschild-Geschichte: „Das Ausstatten der Klingelschilder mit Namen für sich genommen stellt weder eine automatisierte Verarbeitung noch eine tatsächliche oder beabsichtigte Speicherung in Dateisystemen dar", sagte sie klar in ihrem Statement zu dem Thema.

Dennoch besteht bei anderen Datenschutzbeauftragten der Wunsch nach rechtlichem Klärungsbedarf. Klar können vorbeigehende Passanten zugängliche Klingelschilder lesen und somit wissen, wer in der Wohnung zu Hause ist. Das ist, wenn man es genau nimmt, eine Preisgabe von persönlichen Daten. So könnte beispielsweise die Klage eines Mieters gegen den Vermieter, der ein solches Klingelschild ungefragt anbringt, Aussicht auf Erfolg haben. Schließlich sind Name und Adresse in der Tat persönliche Daten, die nicht jeder der Öffentlichkeit anvertrauen mag.

So rät beispielsweise die Berliner Datenschutzbehörde bei Neuvermietungen, dem Neumieter eine Wahlmöglichkeit zu offerieren – damit sei der Vermieter auf jeden Fall datenschutzrechtlich aus dem Schneider. Die Notwendigkeit einer Demontage von Millionen Namensschildern auf den Klingelanlagen sieht man allerdings auch in Berlin nicht.

Insgesamt wird von zahlreichen Datenschützern die „Klingelschild-Affäre“ als typischer Fall angesehen, mit dem gezielt Front gegen die DSGVO gemacht werde und mit dem Menschen verunsichert werden. Letztlich stelle die DSGVO einen Versuch dar, auch in Zeiten scheinbar unkontrollierter Digitalisierung die Rechte von Verbrauchern zu stärken – vor allem gegenüber digitalen Branchenriesen.

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