Datenschutz im Straßenverkehr – Fahrzeuge als hochentwickelte Datenspeicher
Schon vor den datenschutzrechtlich brisanten Äußerungen der Kanzlerin hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in einem Tätigkeitsbericht diesem an Bedeutung gewinnenden Thema gewidmet.
Datenschutzexperten stehen noch am Anfang, wenn es um Fahrzeugdatenschutz geht. Da die Bundeskanzlerin 2018 ein „faires System des Dateneigentums“ forderte, ist dies nun Grundlage vieler Datenschutzdiskussionen. Mit dem Recht an den eigenen Daten ließe sich auch ein wirksames Wertschöpfungspotenzial verbinden. Experten warnen grundrechtssensible Bereiche umgehend sicherer zu gestalten. Andernfalls könnte die befürchtete Kommerzialisierung erhebliche Schäden mit sich bringen. In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Automobilindustrie genannt.
Stetige Datenerfassung und -speicherung durch Fahrzeugassistenz
Dass Industrie und Datenschutz-Aufsichtsbehörden mit den neuen Regelungen des Datenschutzes zu kämpfen haben, ist längst bekannt. Doch gerade auch Fahrzeugnutzer stehen mit der zunehmenden Technologisierung vor neuen Herausforderungen, stellte der Bundesdatenschutzbeauftragte fest. Damit alle integrierten Assistenzsysteme der modernen Fahrzeuge ihre Aufgaben korrekt erfüllen können, verfügen sie über verschiedene Steuergeräte. Diese sind mit Sensoren ausgestattet, welche Daten über den aktuellen Betriebszustand des Autos und die jeweilige Umgebung erfassen.
Nun werden alle gespeicherten Daten unterschiedlich gesichert. Vermehrt werden die Daten einiger Hersteller per Funk direkt an die zuständigen Servicedienstleister gesendet. Damit dieser kontinuierlich ablaufende Prozess datenschutzrechtlich eingeordnet werden kann, müssen auf der einen Seite Unterscheidungen hinsichtlich der verschiedenen Datenkategorien, Schnittstellen für das Auslesen und Kommunizieren der Daten und den Lebenszyklen des Fahrzeugs getroffen werden – auf der anderen Seite sind die Betroffenen selbst, wie Halter, Fahrer, Mietwagennutzer usw. sowie alle anderen Beteiligten, einzubeziehen, die an den anfallenden Daten ein Interesse haben können. Dazu gehören etwa Versicherer, Anbieter von Kfz-Services oder von Multimedia, aber auch die öffentliche Hand und die Betreiber von Infrastrukturen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht in dieser Gemengelage einen Grund, weshalb ihn „dieses Thema sicher noch einige Zeit begleiten“ wird.
Datenschutz bei Fahrzeugdaten: steigende Notwendigkeit einer klaren Regelung
Alle Daten, die bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs anfallen, sind immer personenbezogen und besitzen demnach eine datenschutzrechtliche Relevanz. Diese Feststellung traf die oberste Bundesbehörde für Datenschutz und Informationsfreiheit. Unternehmen, Zulieferer und Anbieter von Zusatzdiensten, die in Autos verbaut werden, sollten ebenfalls auf den Zug der Datenschutz-Konformität aufspringen. Die Automobilindustrie wird demnach in der Verantwortung gesehen, datenschutzgerechte Fahrzeuge zu entwickeln und zu konstruieren. Fahrzeughersteller sollten sich, wie auch andere Unternehmen und Dienstleister, die datenschutzrechtliche Grundsätze von privacy by design und privacy by default aneignen. Auf der anderen Seite habe der Fahrzeugnutzer Anspruch auf totale Transparenz seiner erhobenen und gespeicherten Daten. Außerdem müsse die Kommunikation zwischen Fahrzeug und Hersteller so sicher sein, wie es der aktuelle Stand der Technik ermöglicht.
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 25. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2013-2014 Seite 208
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