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Aktualisierter Fachbereich „Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten"

Der überarbeitete und aktualisierte Fachbereich „Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten“ behandelt vollständig und nach dem aktuellen Stand des Datenschutzrechts den Transfer von personenbezogenen Daten an Stellen in Drittländern.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Schrems II), mit dem das Gericht das EU-US-Privacy Shield für ungültig erklärt hatte, hat die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln für den Drittlandtransfer erlassen. Diese Standardvertragsklauseln bestehen aus vier Modulen:

  • für Datenübermittlungen von Verantwortlichen an Verantwortliche („Controller to Controller“)
  • von Verantwortlichen an Auftragsverarbeiter („Controller to Processor“)
  • von Auftragsverarbeitern an Auftragsverarbeiter/Unterauftragsverarbeiter („Processor to Processor“)
  • von Auftragsverarbeitern an Verantwortliche („Processor to Controller“).

Dieses Vertragswerk deckt zwar alle Variationen des Datentransfers in Drittländer ab, es muss aber trotzdem zur Klärung eventuell erforderlicher Zusatzvereinbarungen eine Datentransfer-Folgen-Abschätzung (im englischen Sprachgebrauch „Transfer Impact Assessment“) vorgenommen werden.

Der überarbeitete und aktualisierte Fachbereich „Datenschutz beim Datenaustausch mit Dritten“ behandelt vollständig und nach dem aktuellen Stand des Datenschutzrechts den Transfer von personenbezogenen Daten an Stellen in Drittländern.

Das neue Vertragsmuster der Europäischen Kommission wird ausführlich besprochen und es wird ein Leitfaden für die Erstellung einer Daten-Transfer-Folgenabschätzung zur Verfügung gestellt. Ebenfalls vorgestellt werden von der Europäischen Kommission veröffentlichte Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter innerhalb der Europäischen Union. Die Verwendung dieser Standardvertragsklauseln ist nicht verpflichtend, sie können vielmehr alternativ zu individuellen Vertragsklauseln verwendet werden.

Damit und mit vielen weiteren Hinweisen auf weiterführende Quellen und Arbeitshilfen unterstützt Sie dieser Fachbereich in bewährter Weise in allen Fragen zur Auftragsverarbeitung innerhalb der Europäischen Union und durch Stellen in Drittländern.

Freundliche Grüße

Ihre TÜV SÜD Akademie

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