Datenschutzwissen

Digitalkabinett und Datenverarbeitung: Wann erfolgt die Umsetzung des „Datenschutz-Cockpits“?

Seit die DSGVO die Grundsätze des Datenschutzes regelt, beschäftigen sich Politiker auch mit den möglichen Einschränkungen und unerwünschten Auswirkungen der neuen Datenschutzrichtlinien.

Auf jeden Fall ist diesbezüglich in der Bevölkerung bei privaten wie auch bei beruflichen Interessen eine klare Verunsicherung zu verzeichnen. Aus diesem Grund diskutierten Datenschutzexperten über viele Maßnahmen, um Informationen transparent zu gestalten, um somit ein solides Vertrauen aufzubauen.

Eine Meldung von Anfang Oktober passt hierzu: Zukünftig sollen, laut der Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CDU), Bürgerinnen und Bürger dazu in der Lage sein, online einzusehen, welche Behörde möglicherweise persönliche Daten verarbeitet und speichert. Die Aufmerksamkeit in den Medien war erwartungsgemäß groß. Was die Ministerriege davon hält, steht indes noch aus – und auch, wann das neue bürgernahe Projekt überhaupt umgesetzt werden soll.

Datentransfer der Behörden: Online-Portal soll Skepsis vorbeugen

Bei der neuen Plattform soll es sich um ein sogenanntes „Datenschutz-Cockpit“ handeln, das den Sicherheitsstatus eines Online-Banking-Portals aufweisen soll. User erhalten dort konkrete Einsicht in ihre behördlichen Daten, wann welche Behörde diese Daten abrief und zu welchem Zweck diese Daten eingesehen wurden, so Bär. Außerdem sollen Bürger in Zukunft die Option haben, gewissen Datenübermittlungen zwischen Behörden zuzustimmen, beziehungsweise diese auch abzulehnen.

Die Mehrheit der Bevölkerung stimme einem derartigen Datenaustausch grundsätzlich eher nicht zu, erklärt die Staatsministerin. Viele Bürger würden stattdessen lieber Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, und zwar ohne jedes Mal die dafür notwendigen Daten erneuert zusammenstellen zu müssen. Dem könne das „Datenschutz-Cockpit“ abhelfen. Wer seine Zustimmung zum behördlichen Datenaustausch erteilt hat, müsste dann nicht immer wieder erneut seine persönlichen Daten preisgeben.

Der Behördengang: online und ohne Wartezeiten!

In einer Übersicht nach dem Login soll auf dem „Datenschutz-Cockpit“ ein Dashboard erscheinen: Dort sollen in einem Bereich alle bisher verwendeten Daten aufgelistet sein. In einem anderen Bereich sollen Nutzer ihre Behördengänge online abwickeln können. Bisher weiß niemand, ob diese Idee realistische Chancen auf eine Realisierung hat. Die EU-Kommission gibt an, dass besonders in Deutschland die derzeitigen Voraussetzungen schlechter sind als in fast allen anderen EU-Staaten. Der Digitalisierung zum Trotz hat der Chef des Nationalen Kontrollrats erst im Mai 2019 gegenüber der Bundesregierung wiederholt, was bereits andere Datenschutzexperten bezweifeln: Digitalisierte Behördengänge und staatliche Verwaltungsdienstleistungen seien bis zum gewünschten Start im Jahr 2022 nicht umsetzbar.

Immerhin ist beschlossene Sache, dass sich zumindest die Bundesministerien untereinander ab 2020 nur noch digital austauschen sollen. Dazu haben die Ministerien bereits eine Selbstverpflichtung abgegeben, die jedoch Ausnahmen zulässt – zum Beispiel bei solchen Amtsschreiben, die aus juristischen Gründen nur in Papierform versendet werden können. Und der Zeitplan für das neue „Datenschutz-Cockpit“? Einstweilen ist noch nicht entschieden, was das Digitalkabinett – so heißt die maßgebliche Ministerrunde – auf seiner vierten Sitzung im Oktober beschlossen hat. Denn seitdem hüllt sich die Digital-Staatsministerin in Schweigen.

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