Datenverarbeitung für Archivzwecke im öffentlichen Interesse: Das ist neu
Im Mai 2017 wurde der Gesetzesentwurf des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) vom Bundesrat genehmigt. Das vorherige BDSG musste im Zuge der 2018 in Kraft tretenden EU-DSGVO überarbeitet werden, wodurch sich einige Änderungen und Neuerungen ergeben. Wir stellen Ihnen in diesem Beitrag kurz die Änderungen bezüglich der Datenverarbeitung für Archivzwecke vor.
Das BDSG-neu regelt zwei verschiedene Bereiche. Einerseits füllt es für den nichtöffentlichen Bereich die in der DSGVO offengelassenen Spezifizierungsklauseln nach den dortigen Rahmenvorgaben aus. Es ergänzt damit punktuell die Vorschriften der DSGVO um spezielle Ausführungsregelungen. Darüber hinaus setzt das BDSG-neu die Rahmenrichtlinie (EU) 2016/680 in nationales Recht um.
Heute stellen wir Ihnen die wichtigsten Ergänzungen für die die Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken vor.
Datenverarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken (§ 28 BDSG-neu)
Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten dürfen verarbeitet werden, wenn sie für im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecke erforderlich sind. Der Verantwortliche hat in diesen Fällen angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Interessen der betroffenen Personen im Sinne von § 22 Abs. 2 BDSG-neu einzurichten.
Auch hier hat der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 89 Abs. 3 DSGVO die Rechte der Betroffenen eingeschränkt. So entfällt das Recht auf Auskunft vollständig, wenn der Betroffene im Archivgut nicht namentlich aufgeführt ist oder keine Angaben gemacht werden, mit denen die Daten mit einem vertretbaren Aufwand aufzufinden wäre.
Auch das Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO besteht nicht, wenn die personenbezogenen Daten zu Archivzwecken im öffentlichen Interesse verarbeitet werden. Bestreitet aber die betroffene Person die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, muss es möglich sein, eine Gegendarstellung einzureichen. Diese ist dann entsprechend den Unterlagen hinzuzufügen.
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