WhatsApp kassiert einmal mehr richterliches Urteil
Oft dauern datenschutzrechtliche Verfahren so lange, dass sie aus dem Bewusstsein geraten. So auch der Fall von Meta beziehungsweise WhatsApp aus dem Jahr 2016. Jetzt gibt es ein richtungsweisendes Urteil aus Berlin.
Zur Erinnerung: Bereits im Jahr 2016 wurde richterlich überprüft, ob die Weitergabe von Daten zwischen WhatsApp und dem Konzern Meta mit europäischem Datenschutzrecht vereinbar ist. Das Landgericht Berlin II hat entschieden, dass WhatsApp bestimmte personenbezogene Daten nicht mehr an Meta weitergeben darf. Ein Satz, der eher unspektakulär klingt, aber sehr viele Konsequenzen nach sich zieht. Schon die Anzahl von Usern, deren Daten betroffen sind, ist gigantisch, vor allem auch von denen, die WhatsApp überhaupt nicht regelmäßig nutzen, aber dennoch mit personenbezogenen Daten im Messenger-Dienst von Meta „enthalten“ sind. Und da sind WhatsApp und Meta wahrlich kein Einzelfall. Viele Diensteanbieter gehen sehr lax mit Userdaten um.
Unzureichende „Einwilligung“
Seitens der Beklagten wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass betroffene User ja schließlich ihre Einwilligung gegeben hätten. Das werteten die Richter komplett anders. Nach ihrer Ansicht sind die von Meta genannten Einwilligungen weder freiwillig noch sind die User ausreichend über die Art der Speicherung und Nutzung informiert worden, was sie nach Ansicht des Gerichts unwirksam macht. Einmal mehr zeigt sich: Wenn dem User vom entsprechenden Betreiber die Pistole auf die Brust gesetzt wird: „Zustimmung oder keine Nutzung“, so ist dies nach Ansicht der Richter alles andere als eine „Wahlmöglichkeit“. Es handelt sich dabei viel mehr um ein Ultimatum, das generell rechtliche Fragen aufwirft.
Keine heimliche Weitergabe mehr
Sehr speziell ist vor allem der Umgang mit Kontakten. Hier wird nämlich bereits bei der App-Installation das komplette Adressbuch des Endgeräts eingelesen und abgeglichen – meist mit unzähligen Datensätzen von Menschen, die niemals einer Nutzung zugestimmt haben. Das Gericht stellt eindeutig fest, dass diese Daten nicht verarbeitet und schon gar nicht an Meta weitergegeben werden dürfen. Damit schützt das Urteil erstmals ausdrücklich die Rechte von Personen, die nie Teil des Systems sein wollten. Erstmalig beschäftigten sich Richter mit den Rechten jener, deren Daten ohne ihr Wissen, geschweige denn ihre Zustimmung wie selbstverständlich genutzt werden.
Das Urteil lässt aufhorchen
Der aktuelle Fall ist nicht nur aus juristischer Sicht beachtenswert. Er sorgt auch für ein größeres Bewusstsein von Messengerdienst-Usern hinsichtlich ihrer Daten. Denn unzählige Plattformen versuchen permanent, auch in Grauzonen personenbezogene Daten zu sammeln und diese effektiv im eigenen System oder auch darüber hinaus zu verteilen. In den meisten Fällen geschieht dies für eine kommerzielle Nutzung. Diese Praxis ist vor allem jungen Nutzern der vielfältigen Dienste als selbstverständliches Übel kaum mehr bewusst und stellt dennoch einen offenen Rechtsbruch dar. Somit haben die Berliner Richter klare Prinzipien formuliert, die folglich sicher auch bei anderen Digital-Giganten Anwendung finden werden:
- Datenverknüpfung ist kein Selbstbedienungsladen.
- Einwilligungen müssen echt sein – nicht erzwungen.
- Nicht Nutzer dürfen nicht als Datenquellen missbraucht werden.
Keine direkten Änderungen zu erwarten
Es ist nicht davon auszugehen, dass bei WA bereits in Kürze echte Änderungen umgesetzt werden. Der beliebte Messangerdienst funktioniert weiter, Chats laufen weiter, niemand verliert seinen Account. Aber im Hintergrund muss Meta aufgrund des Urteils seine Datenströme neu sortieren. Und das dürfte komplizierter werden, als es klingt. Mittelfristig könnten neue Nutzungsbedingungen kommen. Vielleicht transparenter, vielleicht vorsichtiger formuliert. Für die langfristige Praxis steht jedoch fest, dass es ein Weitergeben von sensiblen Daten, wie es bislang Usus war, künftig nicht mehr in diesem Ausmaß geben wird.
Hier bloggt Ihre Redaktion.
