Datensicherheit im Internet

Warn-SMS via Cell Broadcast: Gibt es datenschutzrechtliche Bedenken?

Hätte es im Hochsommer 2021 ein funktionierendes Warnsystem gegeben, wäre die Ahr-Flutkatastrophe laut Ansicht von Experten für viele Betroffenen weniger dramatisch verlaufen. Jetzt, beinahe eineinhalb Jahre später, wird ein Cell-Broadcast-System bundesweit eingeführt, das die Bürger vor künftigen Katastrophen früher und flächendeckend per SMS warnen soll.

Cell Broadcast ist ein Warnsystem, das über Funkzellen übertragen wird. Diese Funkzellen werden durch die „Handymasten“, also Mobilfunkantennen erzeugt, die Deutschland flächendeckend mit der Option versorgen, mobil zu telefonieren und zu surfen. Wer immer sich in einer aktiven Funkzelle mit seinem Mobiltelefon aufhält, wird also eine SMS erhalten.

Urheber der testweisen Warnhinweise sind staatliche Leitstellen des Katastrophenschutzes sowie Feuerwehren. Technische Voraussetzung ist ein mobilfunkfähiges Telefon, das SMS (Shortmassages) empfangen kann. Im Prinzip trifft das auf jedes Mobiltelefon und Smartphone zu, muss allerdings von den Herstellern unter Umständen durch Updates sichergestellt werden. Für den Empfang genügt eine herkömmliche Mobilfunkkarte. Darüber hinaus haben Mobilfunkteilnehmer nichts in Eigenregie zu unternehmen, um für etwaige Warnmeldungen via SMS erreichbar zu sein – sie müssen sich lediglich mit eingeschaltetem Gerät innerhalb einer Funkzelle befinden. Und natürlich muss ihr Endgerät SMS-fähig sein.

Datenschützer geben grünes Licht

Da die User sich weder irgendwo registrieren noch eine App downloaden oder auf andere Weise selbst tätig werden müssen, sehen Datenschutzexperten für das Prozedere keine Probleme. Darüber hinaus wird seitens der Versender der Warnmeldungen versichert, dass keine Links oder Dateien mitgeschickt werden, die eine Reaktion des Users erfordern. Da so also keine technischen Informationen zwischen dem Endgerät des Users und dem Versender ausgetauscht werden, erfolgt die Übertragung der reinen Textnachrichten vollkommen anonym. Es ist also absolut anzuraten, den SMS-Eingang des Handys im Auge zu behalten und die eingehende Test-Warnmeldung zu lesen. Sollten sich Pishing-Missetäter die Cell-Broadcast Initiative zunutze machen wollen, sind deren Fake-Warnmeldungen vermutlich mit Anhängen oder Links versehen, die eine Aktivität des Nutzers provozieren. Das sind deutliche Anzeichen dafür, dass es sich um falsche Warnmeldungen handelt, die sofort gelöscht werden sollten.

Wenn der SMS-Posteingang leer bleibt

Wer ein eingeschaltetes Mobiltelefon mit sich führt und trotzdem keine Test-SMS erhält, sollte vielleicht tätig werden. Die Ursache kann sowohl beim Netzbetreiber wie auch bei dem Unternehmen liegen, mit dem Sie einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen haben. Ebenso könnte die Handy-Software die Ursache sein, also unbedingt auch beim Hersteller nachfragen, wenn netzseitig die Technik stimmt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass gerade in der Funkzelle, in der Sie sich zum Zeitpunkt des Testversands aufhalten, keine Warnmeldung übertragen werden kann, können Sie auf der Internetseite warnung-der-bevoelkerung.de eine Rückmeldung darüber platzieren, dass Sie keine Warnmeldung erhalten haben. Dort werden dann Optionen angeboten, den technischen Fehler zu beheben.

Fazit: Die Cell-Broadcast-Warnmethode ist technisch einfach und doch sehr effektiv, da sie es ermöglicht, zumindest alle Handynutzer schnell und gleichzeitig warnen zu können. Eine datenschutzrechtliche Gefahr besteht nicht, solange man nicht auf gefakte Warnmeldungen hereinfällt. Diese sind allerdings einfach daran zu erkennen, da sie Links oder Dateianhänge enthalten, die von offizieller Seite nicht mitgesendet würden. Wie auch als generelle Empfehlung gilt für die Warn-SMS, Dateien und Links aus unbekannten Quellen niemals anzuklicken.

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