Datenschutzwissen

Künftig höherer Verbraucher- und Datenschutz von Bürgern gegenüber Wirtschaftsauskunfteien geplant

Schon seit Einführung der DSGVO ist Datenschützern die beherrschende Stellung von SCHUFA und Co. bei finanziellen Geschäften von Privatleuten ein Dorn im Auge. Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA nehmen Bonitätseinschätzungen nach Ansicht von Datenschützern nicht zuletzt auch anhand von umstrittenen Kriterien vor.

Nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt, das die Rechte der Verbraucher künftig besser schützen soll. Denn eine ungerechtfertigt schlechte Bonitätsauskunft kann für den einzelnen verheerende Folgen haben.

Datenumfang für den SCHUFA-Score wird reduziert

Dass die Bundesregierung sich mit dem Thema beschäftigt, geht auf eine Initiative des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. Auslöser war ein Gerichtsstreit zwischen einer Auskunftssuchenden und der SCHUFA. Eine Klägerin aus Deutschland erhielt nach einem verwehrten Kredit von der SCHUFA nur einen Score-Wert mitgeteilt, nicht aber den von der Frau geforderten Datenzugang. Daraufhin hatte der EuGH in einer Entscheidung vom Dezember 2023 den erlaubten Rahmen der Bonitätsprüfung enger gezogen. Das Bundeskabinett schließt nun in seinem Entwurf eine ganze Reihe von Daten aus, die künftig von Auskunfteien zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit nicht mehr herangezogen werden dürfen. Dazu zählen der Name, die Wohnadresse, Informationen über Zahlungseingänge bzw. -ausgänge in Bezug auf die Bankkonten dieser Person, Social-Media-Nutzungsdaten und weitere personenbezogene Daten. Damit wollen die Gesetzgeber ausschließen, dass für eine Transaktion unbedeutende Informationen dennoch Teil einer Bewertung sind.

Schon der Wohnort kann einen Score negativ beeinflussen

Schon seit Jahren pochen Datenschützer und Verbraucherschutz-Institutionen darauf, dass Bürger darüber informiert werden sollten, welche der erhobenen Daten inwieweit Einfluss auf eine Bewertung haben können. Ein weiteres Anliegen dieser Gesetzesreform ist die Verhinderung der Diskriminierung von Menschen, die wegen der Postleitzahl, der ethnischen Herkunft oder des Gesundheitszustands womöglich als nicht kreditwürdig eingestuft werden könnten.

Nach Informationen des Innenministeriums zielt das neue Gesetz nicht ausschließlich auf verbesserte Bedingungen für Verbraucher ab. Auch Forschende profitieren von dem neu gefassten Gesetzestext. Denn Forschungsinstitute und Unternehmen brauchen sich, wenn das geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat einmal passiert hat, dann in Fragen des Datenschutzes nur noch an eine Aufsichtsbehörde zu wenden, um personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Grenzen für Forschungsprojekte zu nutzen.

Zurück

Hier bloggt Ihre Redaktion.