Verbraucher profitieren von der neuen EU-Datenverordnung
Bereits seit Ende 2023 gilt der EU Data Act. Sie dient dem fairen Datenaustausch sowie der fairen Datennutzung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Ab sofort sorgt eine verbraucherfreundliche Version dieses Gesetzes für Vorteile von Konsumenten.
Das lästige Datensammeln wird eingebremst
Die geänderte EU-Datenverordnung trat europaweit bereits Anfang Januar des vergangenen Jahres in Kraft. Aber erst seit dem 12. September 2025 kommt der offiziell als Verordnung (EU) 2023/2854 veröffentlichte Rechtsakt auch bei den Verbrauchern an. Seit diesem Stichtag können Kunden von Herstellern Zugang zu den von ihnen erhobenen produktbezogenen Daten verlangen. Wer online vernetzte digitale Produkte auf den Markt bringt, muss ab sofort offenlegen, welche Daten diese Produkte sammeln und wie man darauf Zugriff erhält. Zu diesen Produkten zählen beispielsweise Home-Entertainment-Geräte, Elektrofahrräder oder Smart-Home-Systeme. Kommt der EU Data Act zur Anwendung, genießen User dieser technischen Geräte einen umfänglicheren Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
Datenwust durch Netzwerke
Smartphones, Smart TVs, aber auch Küchengeräte oder Fahrzeuge sammeln personenbezogene Daten. Und das wird besonders unübersichtlich, weil die Geräte miteinander vernetzt sind. Natürlich wüsste man gern, welche Daten denn der Fernseher im Wohnzimmer tatsächlich hortet und weiterleitet. Oder die Küchenmaschine, die per Kabel Nutzerdaten zu Reparaturzwecken übermittelt. Eine Vielzahl weiterer Geräte, von der Smartwatch bis zur Klimaanlage, wird heute drahtlos über eine App gesteuert. Für alle gilt ohne Ausnahme: Hersteller müssen offenlegen, was da genau an Daten angesammelt wird. Der EU Data Act macht sogar vor Anlagen der Industrie oder auch Flugzeugen nicht halt, was die kritische Betrachtung gesammelter Daten angeht.
Es geht um mehr Transparenz und faire Prozesse
Es geht nicht nur darum, eine größere Menge an Geräten unter den gesetzlichen Schutz zu stellen, sondern auch eine größere Menge verschiedenartiger Daten. Grob gesagt ist alles relevant, was als „digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen“ dient. Insbesondere von Fahrzeugen ist bekannt, wie umfangreich Nutzerdaten eingesackt werden. Die Produzenten geben an, dies vor allem im Sinne der Produktverbesserung und für zielgruppengerechte Entwicklungen zu veranlassen. Datenschützer klagen hingegen, dass sich auf diese Weise Nutzerprofile anlegen ließen und der Manipulation Vorschub geleistet würde. Nun also dürfen Käufer Informationen einfordern und müssen Hersteller Antworten über individuelle Gerätedaten liefern. Unter anderem betrifft dies auch Angaben zur Geräteleistungen, Daten zu umweltrelevanten Aspekten, aber selbstverständlich auch personenbezogene Daten.
Unternehmen sollen langfristig auch profitieren
Der besondere Aspekt ist, dass nicht nur das Augenmerk auf die Daten der Konsumenten und Verbraucher gerichtet wird, sondern dass nun auch die Unternehmen mit einbezogen werden. Der EU Data Act will Fairness in die Bereiche Zugriff, Weitergabe oder Löschung bringen. Dahinter steht auch der Wunsch, Reparaturen und andere Services rund um ein digitales Gerät zu erleichtern und letztlich billiger zu machen. In die Zukunft gedacht: Wer etwa bestimmte Nutzungsdaten freiwillig mit seiner Versicherung teilt, könnte – wenn so eine korrekte Anwendung nachweisbar ist – auf günstigere Prämien hoffen. Das ist nur ein Beispiel dafür, wie transparent gesammelte und genutzte Daten neue Geschäftsfelder eröffnen könnten.
Allerdings sieht der Branchenverband Bitcoin noch große Probleme bei der Umsetzung. Obwohl die EU-Datenverordnung beinahe schon zwei Jahre gültig ist, wurde sie in Deutschland noch nicht in nationales Recht überführt. Weiterhin ist unklar, wer in welcher Behörde vonseiten der Hersteller wie von interessierten Kunden zu diesem Thema ansprechbar ist. Dabei honoriert Bitkom die Impulse aus dem EU Data Act für datenbasierte Geschäftsmodelle. So bleibt abzuwarten, wie die Verbraucher auf diesen neuen Schritt im Datenschutz reagieren und wie Gerätehersteller ihrer Auskunftspflicht nachkommen werden. Diese wird in jedem Fall mit einem höheren Aufwand, also auch höheren Kosten verbunden sein. Die EU-Datenverordnung sieht vor, dass die einfache Datenanfrage beispielsweise auf einem Webportal und ohne große Hürden erfolgen soll, falls kein direkter Zugang zum Hersteller möglich ist.
Nächster Stichtag ist der 12. September 2026. Dann müssen die Hersteller sicherstellen, dass Verbrauchern seitens der Hersteller Schnittstellen zur Verfügung stehen, mit denen sie Zugang zu den gesammelten Daten erhalten.
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