Datenschutzwissen

US-Vorstoß: Mögliches neues transatlantisches Datenschutzabkommen verspricht neue Rechtssicherheit

Der US-amerikanische Datenschutz erfüllt nicht die Anforderungen der EU-Standards – so 2020 die Meinung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Insbesondere die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“, an die Überwachungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden in den USA über persönliche Daten aus dem Ausland geknüpft sind, wurde mit einem wegweisenden Urteil gekippt.

Es geht auf eine Initiative des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück und wird häufig nach diesem Schrems-II-Urteil genannt. Zwei Jahre sind seitdem vergangen – eine Zeit mangelnder Rechtssicherheit beim transatlantischen Datentransfer mit vielen lähmenden Verboten und Einschränkungen. Nun nähern sich die Amerikaner mit einem neuen Vorstoß der EU an.

Datenübermittlung auf neuem Fundament

Bei weiter bestehender Rechtsunsicherheit müssen die Social-Media-Dienste Facebook und Instagram ihre Geschäfte in Europa einstellen, so die Warnungen seitens der EU. Eine Nachfolgeregelung für „Privacy Shield“ wird aber auch beidseits des Atlantiks von der Politik gewünscht. Mit einem kürzlich ergangenen Erlass für einen neuen Rechtsrahmen will US-Präsident Joe Biden die Datenübermittlung von Europa in die USA jetzt auf ein neues Fundament stellen. Er sieht strengere Bestimmungen für den Zugriff von US-Diensten auf Daten von EU-Bürgern vor. Diese wiederum haben die Möglichkeit, eine Beschwerde einzulegen.

Neues Beschwerdeverfahren

In Zukunft sollen die Beschwerden der Europäer über möglichen Datenmissbrauch oder mangelnder Datensicherheit vorerst im Büro des US-Geheimdienstdirektors geprüft werden. Die Prüfung ist Teil eines zweistufigen Mechanismus. Anschließend prüft ein Gericht, das sich aus Datenschutzexperten ohne Regierungsamt zusammensetzt, dessen Entscheidungen. Wie auch immer das Ergebnis sein wird – es hat sich nun an dem Grundsatz zu orientieren, dass ein geheimdienstlicher Datenzugriff ausschließlich „zur Verfolgung definierter nationaler Schutzziele“ erfolgen darf. Die ausschlaggebenden Gründe, warum der EuGH damals den bisherigen Rechtsrahmen abgelehnt hat, sollen so nicht mehr gegeben sein.

Circa halbes Jahr bis Neuregelungen

Top-Beamte der Vereinigten Staaten sowie die EU-Kommission sind zuversichtlich. Der Präsidentenerlass kann im weiteren Verfahren in der EU als Grundlage für einen Angemessenheitsbeschluss dienen, in dem für die Datenschutzstandards beider Partner ein gleiches Niveau festgestellt wird. Bis es dazu kommt, könnte etwa ein halbes Jahr vergehen, in dem das Europaparlament, der Europäische Datenschutzausschuss und auch die EU-Staaten involviert sein werden. Beamte der EU haben hervorgehoben, dass der Vorstoß des Präsidenten mit europäischer Beteiligung erfolgte, momentan aber noch „nicht das Ende des Verfahrens“ sei. Die Schlüsselfigur Schrems gibt sich indes weiter kritisch und betont, dass der Biden-Erlass kein Gesetz sei. Seitens der US-amerikanischen sowie der europäischen Unternehmer sollte die neue Auseinandersetzung bezüglich rechtssicheren Datenschutzverhältnissen positiv aufgenommen worden sein.

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