Datensicherheit im Internet

Der Tracking-Blocker von Apple gibt Anlass zu Bedenken

Vor etwa eineinhalb Jahren trat ein Gesetz in Deutschland in Kraft, mit dem sich auch die Internetgiganten wie Meta und Google beschäftigen mussten. Nun sieht man sich Apples neue Tracking-Technik an.

Denn § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) gibt dem Bundeskartellamt freie Hand für ein frühes Eingreifen gegen die Praktiken der großen Digitalkonzerne. Jetzt ist Apple an der Reihe: Die Behörde prüft derzeit die Anti-Tracking-Regeln für Dritt-Apps, die dem Konzern aus dem kalifornischen Cupertino den Ruf eines besonders datenschutzbewussten Unternehmens eingebracht haben. Allerdings ist Apple nun den Wettbewerbshütern aufgefallen und steht unter Beobachtung.

App Tracking Transparency Framework

Um dem in Europa geltenden strengen Datenschutzrecht Genüge zu tun, entwickelte Apple eine neue Tracking-Technik. Mit den Updates für iOS 14.5, iPadOS 14.5 und tvOS 14.5 hat Apple im April 2021 das sogenannte App Tracking Transparency Framework (ATT) eingeführt. Die Nutzer von Apple-Endgeräten erhalten damit die Möglichkeit, eine Nachverfolgung ihrer Aktivitäten in Dritt-Apps und auf Webseiten zu unterbinden. Tracking ist ein gern genutztes Instrument vieler Anbieter, um personalisierte Werbung zu platzieren. Das Datensammeln spielt vor allem auch dann eine Rolle, wenn es sich um Gratis-Apps handelt, die selbst werbefinanziert sind. So sind etwa Internet-Riesen wie Meta, Instagramm oder WhatsApp von der Sperrfunktion betroffen und sehen sich in ihrem Geschäftsmodell vom Konkurrenten Apple bedroht. Spitzenverbände der deutschen Medien-, Internet- und Werbewirtschaft haben denn auch gleich im Frühjahr 2021 eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht, dass Apple seine Marktmacht mit der ATT-Option missbrauche – ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Denn ATT stört die Geschäftsmodelle der klagenden Unternehmen nachhaltig.

Wettbewerb trotz Datenschutz gefordert

„Wir begrüßen datenschonende Geschäftsmodelle, die den Nutzerinnen und Nutzern Wahlmöglichkeiten über die Verwendung ihrer Daten einräumen. Ein Konzern wie Apple, der die Regeln in seinem Ökosystem und speziell im App Store einseitig festlegen kann, sollte diese aber wettbewerbskonform gestalten. Daran bestehen begründete Zweifel, wenn Apple Regeln für Dritte festlegt, die aber ausgerechnet für Apple nicht gelten sollen. Damit könnte Apple eigene Angebote bevorzugen oder andere Unternehmen behindern“, so Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, in einer Äußerung Mitte Juni 2022. Heute kam es zu einem Verfahren. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Apple die neue Technik hauptsächlich dafür nutzt, eigene Geschäftsmodelle zu bevorzugen.

Gleiches Recht – fast für alle

Besonders pikant ist die Tatsache, dass Apple von anderen ein Verhalten einfordert, das selbst nicht erbracht wird. Mundt stößt sich insbesondere daran, dass Apple-User zwar auch gegenüber Apple selbst das Datensammeln mit dem Ziel der personalisierten Werbung einschränken können – der Konzern aber unterliege aktuell nicht dem neusten Stand seiner eigenen ATT-Regeln. Was für andere gilt, gelte also nicht für Apple. Dem widerspricht der Weltkonzern aus Kalifornien. Selbstverständlich seien alle Entwickler an ATT gebunden, auch die hauseigenen.

Ein Unternehmenssprecher fügte dem hinzu, dass sich Apple an „einen höheren Datenschutzstandard halte, als fast jedes andere Unternehmen, indem es den Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen oder nicht.“ Deshalb sei der Konzern zur Klärung offener Fragen an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Bundeskartellamt interessiert. Ohnehin böte ATT seinen Nutzern die volle Wahlfreiheit, ob sie sich tracken lassen wollen oder nicht. Der Anbieter Apple würde jedoch von sich aus keine Nachverfolgung durch Dritt-Apps einschränken und auch nicht das Schalten von Werbung. Damit ist aus Sicht von Apple eine Wettbewerbsverzerrung in keinster Weise gegeben. Bleibt abzuwarten, wie sich das Bundeskartellamt weiter mit dem Fall beschäftigt.

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