Sind Scan-Autos datenschutzkonform?
Heutzutage in der Innenstadt zu parken, wird immer mehr zum Glücksspiel. Da die angesagten Städte aus allen Nähten platzen, spitzt sich die Parksituation fortwährend zu. Scan-Autos sollen hier Abhilfe schaffen. In einem Pilotprojekt in Baden-Württemberg hat sich die Technik bereits bewährt. Aber für einen erfolgreichen Einsatz dieser Technik ist ein Blick auf den Datenschutz unabdingbar.
Scan-Autos als Allheilmittel gegen Parksünder
Falschparken in überfüllten Innenstädten ist mehr als nur ein Ärgernis – es behindert den Verkehrsfluss, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und kann im Ernstfall sogar lebensrettende Einsätze verzögern. Damit wird das rücksichtslose Abstellen von Fahrzeugen zu einem echten Problem für das tägliche Miteinander. Da immer mehr ausgewiesene Parkplätze digital buch- und bezahlbar sind, können Scan-Autos Falschparker binnen Sekunden identifizieren und entsprechende Bußgeldverfahren auf den Weg bringen. Dazu sind diese Scan-Fahrzeuge mit Kameras, GPS und spezieller Software ausgestattet. Sie erfassen beim einfachen Vorbeifahren Kennzeichen von Fahrzeugen und können so in Echtzeit in Erfahrung bringen, ob es sich um ein regulär geparktes Fahrzeug handelt oder hier ein Parkvergehen vorliegt. Damit kurze Haltephasen, die in vielen Parkzonen gestattet sind, nicht fälschlicherweise als Parkvergehen interpretiert werden, fahren die Scanfahrzeuge mehrfach durch die zu erfassenden Zonen. Nur Fahrzeuge, die auf diese Weise mehrfach erfasst werden, gelten als „geparkt“. Vorteil für die Kommunen: Da die Fahrzeuge permanent unterwegs sind und unzählige Parksituationen erfassen, erspart dies Personal und jede Menge Zeit. Darüber hinaus entfallen auch lästige Diskussionen zwischen Ordnungshütern und Falschparkern.
Baden-Württemberg mit Pilot-Projekt
In Baden-Württemberg läuft inzwischen ein Pilotprojekt. Hier wurde zum März 2025 das Gesetz zur Mobilität geändert, um den Einsatz der neuen Technik zu ermöglichen. An gleich vier Standorten laufen Testprojekte, das sind die Städte Heidelberg, Mannheim, Freiburg sowie die Universität Hohenheim. Die Ergebnisse der Tests sollen verdeutlichen, ob die eingesetzte Technologie dazu geeignet ist, die allgemeine Verkehrssicherheit zu verbessern, Gehwege wirksamer freizuhalten und die Kontrolle von Parkdelikten transparenter und gerechter zu gestalten.
Wie steht es um den Datenschutz?
Werden Erfassungsfahrzeuge eingesetzt, ist das gleichzeitig auch immer ein Thema für den Datenschutz. Denn jedes Kfz-Kennzeichen gehört zu den personenbezogenen Daten, die in der DSGVO besonderen Schutz genießen. Denn sobald ein Kfz-Kennzeichen erfasst wird, liefert dies Informationen über den Aufenthaltsort des Fahrzeuginhabers. Aus diesem Grund müssen die Behörden peinlich darauf achten, dass der DSGVO Genüge geleistet wird.
Die Verantwortlichen müssen also dafür Sorge tragen, dass …
- … nur beim berechtigten Verdacht eine Kennzeichen-Erfassung und Speicherung erfolgt,
- … jeder einzelne Fall per Hand nachgeprüft wird, was konkret heißt, dass die Mitarbeiter der kontrollierenden Behörde nachprüfen müssen, ob nicht eventuell eine Sondergenehmigung vorliegt oder eine temporäre Haltegenehmigung besteht,
- … eine Aufklärung der Bürger darüber erfolgt, wo, wie und zu welchen Zeiten Kennzeichen erfasst werden.
Wichtige Fristen bei Speicherung und Löschung
Prinzipiell ist die Erfassung von Daten korrekt geparkter Fahrzeuge nicht gestattet. Ebenso müssen auch alle anderen Informationen, die bei den Aufnahmen gespeichert werden, per Software unkenntlich gemacht werden, beispielsweise Gesichter durch Verpixelung. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass unberechtigt erfasste Daten sofort und rechtmäßig erfasste Daten nach dem Abschluss des Verfahrens, das gegen den Parksünder eingeleitet wird, gelöscht werden. Die Datenübertragung zwischen Scan-Fahrzeug und Behörde muss verschlüsselt erfolgen. Um der gebotenen Transparenzpflicht nachzukommen, sollte die Kommune entsprechende Schilder aufstellen, auf denen das Procedere verdeutlicht wird. Darüber hinaus sollten Hinweise auf der Webseite erfolgen.
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