Datenschutzwissen

Reservisten der Bundeswehr sind aus Datenschutzgründen nicht auffindbar

Eines der Pionier-Bundesländer an der Datenschutzfront war bereits im Jahr 1970 Hessen. Im hiesigen Landesrecht zum Datenschutz wurde unter anderem der Schutz von Bürgern vor Datenmissbrauch durch staatliche Institutionen geregelt. Heute, gut 50 Jahre später, ist eine paradoxe Situation entstanden, in der der Datenschutz zu einem Problem für die nationale Sicherheit werden könnte. So sind derzeit die personenbezogenen Daten von etlichen Tausenden Reservisten für die Behörden nicht zugänglich, da der Datenschutz im Wege steht.

Eine Viertelmillion Reserve-Soldaten braucht die Bundeswehr

Als vor knapp 15 Jahren das Ende der Wehrpflicht in Deutschland besiegelt wurde, konnte kaum jemand die prekäre militärische Situation voraussehen, in der wir uns heute durch die aggressive Politik Russlands befinden. Aktuell dienen in der Bundeswehr 184.000 Soldaten. Hinzu kommen rund 60.000 Reservisten, die für den Ernstfall bereitstehen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Carsten Breuer, fordert jedoch rund 260.000 Reservisten für eine effektive Landesverteidigung. Im Verband der Reservisten sind etwa zehn Millionen Menschen organisiert – davon befinden sich aber rund neun Millionen bereits im Rentenalter.

Eine Million Reservisten aber wären genug Potenzial, um die Sicherheitsbedürfnisse entsprechend Breuers Vorgaben zu erfüllen, die sich mit denen des Verteidigungsministeriums weitgehend decken. Denn laut Ansicht des Verteidigungsministers wären 200.000 einsatzfähige Reservesoldaten ausreichend, um den gewünschten Standard im Sinne einer wehrhaften Truppe zu erreichen. Nur sind die aus Datenschutzgründen nicht reaktivierbar.

Adressen sind nicht mehr nutzbar

Der oben genannte Reservistenverband, dem derzeit Patrick Sensburg vorsteht, hatte sich zum Datenschutzthema in einem Zeitungsinterview geäußert und darin bestätigt, dass Auflagen durch den Datenschutz dafür gesorgt hätten, dass verbandsseitig kein direkter Kontakt mehr zu den generell noch einsatzfähigen Reservisten – also einer Million prinzipiell wehrfähiger Soldaten – bestehe. Daher wisse man auch nicht, wie die körperliche Verfassung dieser Ex-Soldaten sei und ob im Fall des Falles überhaupt mit einem Einsatz gerechnet werden könne. Das gilt offenbar auch für die erfahrensten aller Reservisten überhaupt: Auch auf die gut 93.000 erfahrenen Afghanistan-Kämpfer und deren Adressen habe der Verband keinen Zugriff.

Im Interview konnte sich der befragte Sensburg einen skurril anmutenden Vergleich nicht verkneifen: Nach einem Umzug komme bald ein Brief zur Erhebung der Rundfunkgebühr – hier funktioniere die Datenweitergabe. Bei so existenziellen Dingen wie den Adressen von Soldaten dominiere aber der Datenschutz. Der Staat habe dadurch den Kontakt zu seinen Reservisten verloren. Und das in einer Situation, in der die Kontaktaufnahme zu prinzipiell einsatzfähigen Soldaten inzwischen tatsächlich eine Frage der nationalen Sicherheit geworden ist.

Verteidigungsministerium steuert hilflos gegen

Seitens des Verteidigungsministeriums sind nur kleine Nachbesserungen möglich. Immerhin werden seit dem Jahr 2021 ausscheidende Soldaten als Reservisten registriert. Diese Aufgabe war bis dahin allein dem Reservistenverband überlassen worden – ein, wie sich jetzt herausstellt, schwerwiegender Fehler. Die zahlenmäßig starken Jahrgänge bis zur Aussetzung der Wehrpflicht 2011 sind allerdings vonseiten des Verteidigungsministeriums nicht erfasst worden. Aber in einer ministerialen Erklärung heißt es:

„Das Ministerium prüft kontinuierlich, wie sich die geltenden Datenschutzbestimmungen mit den Anforderungen der Reservistenarbeit – und auch mit der von uns im Rahmen eines neuen Wehrdienstmodells angestrebten Wiederaufnahme der militärischen Erfassung und Überwachung – vereinbaren lassen.“

Fazit: Der federführende Verband ist durch geltendes Datenschutzrecht so stark eingeschränkt, dass eine Million wehrfähige Soldaten für den Staat unerreichbar ist. Einzige Rettung könnte der Versuch versprechen, an freiwillige Meldungen zu appellieren. Denn selbst der Datenschutz könnte nicht verhindern, dass sich ein Reservist freiwillig bei einer der BW-Behörden „zurückmeldet“.

Zurück

Hier bloggt Ihre Redaktion.