Neuer Fachbereich: Die Rechte der betroffenen Personen
Die Rechte der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen sind Teil eines Konzepts aufeinander aufbauender Regelungen der DSGVO. Dies haben wir als einen in sich geschlossenen, neuen Fachbereich aus „Praktisches Grundlagenwissen“ herausgelöst und nun ausführlich und anschaulich für Sie unter dem Bereich „Die Rechte der Betroffenen“ aufbereitet.
Für Sie als Datenschutzbeauftragte*r, in der Mittlerrolle zwischen Datenverarbeiter und betroffenen Personen, illustriert der Fachbereich alle Aspekte der Betroffenenrechte, um Sie bei der Beratung der Verantwortlichen in der Abwägung der unternehmerischen Interessen einerseits und der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen andererseits bestmöglich zu unterstützen.
Über das zentrale Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hinaus werden die Zweckbindung des Verantwortlichen, die Erforderlichkeit einer Rechtsgrundlage (der Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt) sowie die daran anknüpfende Informationspflicht des Verantwortlichen erläutert. Die Rechte der betroffenen Person, beispielsweise auf Auskunft, Berichtigung, Löschung/Vergessenwerden, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch, nehmen mit schematischen Darstellungen in Prozessen/Ablaufplänen und Kommentierungen einen breiten Raum ein.
Umfangreiche Tabellen vermitteln Ihnen einen Überblick zu Themen wie dem Rechtesystem und den Rechtsgrundlagen sowie dem Vergleich der Informationspflichten des Datenverarbeiters einerseits und dem Auskunftsrecht der betroffenen Person andererseits. Dieser neue Fachbereich berücksichtigt auch die aktuelle Rechtsentwicklung sowie die dazu ergangene Rechtsprechung. Ergänzend werden unter dem Stichwort „Beschwerde- und Petitionsrechte“ auch die Instrumente zur Rechtedurchsetzung behandelt.
In Ihrem Portal finden Sie wie gewohnt alle Arbeitshilfen zu diesem Thema zum Download.
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