Datenschutzwissen

Noyb leitet rechtliche Schritte gegen die SCHUFA ein

Max Schrems und die von ihm geleitete Datenschutzorganisation Noyb haben wieder »zugeschlagen«. Sie legen sich mit der Wirtschaftsauskunftei SCHUFA an, gegen die sie nun wegen des Vorenthaltens von Daten gegenüber Selbstauskunftsuchenden rechtliche Schritte eingeleitet haben. Die SCHUFA ist zu einer äußerst mächtigen Institution geworden und kann mit negativen Scores die Aktivitäten von Verbrauchern extrem einschränken.

Wohnungssuchende müssen besser geschützt werden

Mit einer markigen Head titelt Noyb auf der Webseite der Datenschutz-Organisation: „SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation.“ Darunter teilt die Organisation mit, dass Noyb gegen die SCHUFA Beschwerde bei der zuständigen hessischen Datenschutzbehörde eingereicht hat. Als Begründung wird angeführt:

„Das Unternehmen dürfte Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Das Unternehmen scheint sich damit primär an Wohnungssuchenden bereichern zu wollen. Diese müssen in Deutschland häufig einen Nachweis der eigenen Bonität vorlegen, um einen Mietvertrag abschließen zu können.“

Kollisionen mit den Bestimmungen der DSGVO

Noyb sieht in der Nichtherausgabe persönlicher Daten in einer Gratis-Variante einen schweren Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Die DSGVO-konforme kostenlose „Datenkopie“ der SCHUFA enthalte lediglich einen Basisscore – demgegenüber werden aber bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft der SCHUFA sechs sogenannte Branchenscores vorgelegt. Noyb moniert, dass damit in der einfachen Variante keine umfassende Datenkopie – wie in Artikel 15 der DSGVO gefordert – vorliegt. Generell sehen es die Datenschützer als problematisch an, wenn für Verbraucher ein Zugang zu eigenen, personenbezogenen Daten nur über eine kostenpflichtige Option ermöglicht wird.

Gratis-Auskunft dauert deutlich länger als Bezahl-Version

In einem zweiten Punkt beanstandet Noyb das unterschiedliche Prozedere bei kostenlosen und kostenpflichtigen Abfragen. Erstere werden nämlich deutlich später beantwortet als bezahlte Auskünfte. Die Gratis-Version sei online auch schwerer zu finden, was insbesondere Wohnungssuchende benachteilige. Dabei müssten gemäß DSGVO Unternehmen Auskunftssuchende dabei unterstützen, ihre Daten kostenlos zu erhalten. Die kostenpflichtige Auskunft hingegen werde offensiv beworben und als Wettbewerbsvorteil dargestellt. Manipulation und eine Einschränkung der gesetzlich definierten Kostenfreiheit persönlicher Daten stehen im Focus der Noyb-Beschwerde.

Vorwurf der absichtlichen Manipulation

Laut Ansicht der Beschwerdeführer dient die Praxis der SCHUFA eindeutig der puren Gewinnmaximierung, indem die Bezahlvariante unangemessen intensiv promotet wird. Dabei bediene sie sich der Manipulation. So zitiert Noyb einen Datenschutzjuristen, der darauf hinweist, dass die SCHUFA rechtswidrig behaupte, nur ihre kostenpflichtige Bonitätsauskunft könne Dritten vorgelegt werden – also beispielsweise Vermietern. Hingegen habe der EuGH mehrmals dargelegt, dass eine kostenlose Auskunft nicht weniger wert sei. Die von der SCHUFA für diese gewählte Bezeichnung „Datenkopie“ aber sei nicht nur bewusst abwertend gemeint, sondern enthalte bei der Herausgabe nicht, wie von der DSGVO geregelt, alle persönlichen Daten, die von der Schufa zur Ermittlung einer Bonitätsauskunft genutzt werden. Auch darin sieht man bei Noyb einen Verstoß gegen geltendes Recht.

Nicht nur für künftige Mieter bleibt es spannend, wie sich die SCHUFA-Praxis weiterentwickelt. Eine erste gesetzliche Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes ist bereits auf dem Weg. Die Fakten dazu lesen Sie in einem weiteren Beitrag.

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