Neuer Fachbereich zu Künstlicher Intelligenz
Seit der Einführung von ChatGPT im November 2022 verbreitet sich Künstliche Intelligenz (KI) rasant. Trotz ihrer Beliebtheit und hoher Investitionen bringt KI auch Risiken mit sich. Daher hat die EU mit einem „risikobasierten“ Ansatz die KI-Verordnung verabschiedet, um Bürger*innen vor Gefahren wie Manipulation und Ausbeutung zu schützen.
Der neue Fachbereich „Künstliche Intelligenz“ in Ihrem TÜV SÜD Datenschutz-Fachportal führt Sie systematisch durch die wesentlichen Vorgaben der Verordnung. Diese tritt seit dem 2. August 2024 schrittweise in Kraft. Der Ratgeber erläutert, welche Regelungen zu welchen Stichtagen wirksam werden.
Die KI-Verordnung unterteilt KI-Systeme in vier Risikoklassen: unannehmbare, hohe, geringe und minimale Risiken. Ihr Praxisratgeber zeigt, welcher Kategorie Ihr Unternehmen unterliegt und welche Pflichten sich daraus ergeben. Je nach Umgang mit KI gelten für Akteure wie Anbieter, Betreiber oder Händler unterschiedliche Regelungen. Der Ratgeber erklärt Ihre spezifischen Pflichten sowie Ausnahmen für Militär, nationale Sicherheit, Strafverfolgung und Forschung.
Zudem behandelt der Fachbereich das Verhältnis von KI und Datenschutz sowie mögliche Bußgelder. Er hilft Ihnen, die Chancen und Risiken der neuen Technologien rechtssicher zu bewältigen.
Und ganz wichtig in Sachen KI-Kompetenz: Im Portal finden Sie ab sofort auch die passende Schulung zu diesem brandaktuellen Thema, als PowerPoint-Präsentation oder PDF direkt einsetzbar!
Herzliche Grüße Ihre TÜV SÜD Akademie
Hier bloggt Ihre Redaktion.
