Datensicherheit im Internet

Neue Regelung zur Verringerung von Cookie-Bannern beschlossen

Kurz vor der möglichen Auflösung der Ampelkoalition hat der Bundestag eine Verordnung des Ministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Ziel der Regelung ist es, eine Alternative zu den weithin als störend empfundenen Cookie-Bannern zu schaffen. Insbesondere die umfangreichen Tracking-Optionen solcher Banner stehen seit Langem in der Kritik von Datenschützern und Nutzern gleichermaßen.

Verkehrsministerium für mehr digitale Selbstbestimmung

Die rechtliche Basis für die neue Verordnung zu Cookie-Bannern bildet § 26 Abs. 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Bundesminister Volker Wissing bezeichnet die Initiative als eine grundlegende Überarbeitung der Einwilligungspraxis, mit der das Übermaß an Cookie-Hinweisen im Netz deutlich eingedämmt werden soll. „Wir schaffen den Rechtsrahmen für ein alternatives Einwilligungsverfahren, das die Einbindung unabhängiger Dienste ermöglicht. Dadurch reduzieren wir die Anzahl der notwendigen Klicks und geben den Nutzerinnen und Nutzern einen besseren Überblick und mehr Kontrolle über ihre Einwilligungen. So stärken wir den Datenschutz und die digitale Selbstbestimmung“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme.

Eine Cookie-Entscheidung statt ständiger Wiederholung

Wer digitale Dienste anbietet, soll in Zukunft die Einwilligungen, die von Usern getätigt werden, verwalten. Eine Verpflichtung zur Teilnahme gibt es indes nicht. Usern soll ermöglicht werden, ihre Entscheidung über ein Cookie nur einmal zu treffen und sie nicht wie bisher beim Aufrufen einer Webseite ständig wiederholen zu müssen. Die Dienste selbst profitieren von dieser Neuregelung, indem sie ein rechtssicheres Verfahren erhalten, das Usern nutzerfreundlich präsentiert werden kann – will heißen: ohne störende Banner. Die dauerhaft gespeicherte Zustimmung wird als Vorteil für die Nutzer hervorgehoben. Zugleich wird betont, dass die hinterlegten Einwilligungen jederzeit einsehbar und überprüfbar sein sollen.

Beispiellose Neuerung in der EU

Der oberste deutsche Datenschützer muss die Neuregelung anerkennen, damit sie Realität wird. Dieser Ansatz ist EU-weit bislang neu und einzigartig. Erstmals würde ein gesetzlicher Rahmen die Cookie-Banner eindämmen, wie das verantwortliche Bundesministerium überzeugt mitteilt. Ob die Verordnung Erfolg hat, wird nun davon abhängen, inwiefern die erforderlichen Anbieter zur Verfügung stehen und die Nutzer dies aufnehmen. Kritiker bemängeln das Fehlen von pauschalen Voreinstellungen für Cookies, weshalb für jede aufgerufene Webseite auch beim einmaligen Verfahren separat entschieden werden muss. Werden Cookies abgelehnt, dürfen Internet-Anbieter beim erneuten Aufrufen der Seite weiterhin Banner auf den Schirm bringen. Denn nur die Opt-in-Wahl bleibt dauerhaft im System. Ebenfalls unklar ist, ob bei diesem freiwilligen Verfahren überhaupt ein Anreiz besteht, die nötigen digitalen Dienste aufzubauen und gebührenpflichtig anerkennen zu lassen. Schon wegen der Freiwilligkeit hat die neue Verordnung deutliche Schwächen, denn erfahrungsgemäß ignorieren Diensteanbieter Neuregelungen, die nicht kontrolliert und sanktioniert werden.

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