Der Metakonzern will künftig persönliche Daten für KI-Trainings nutzen
Hamburgs oberster Datenschützer hat sich unlängst zu den Plänen des Metakonzerns geäußert. Die Zuckerberg-Unternehmen wollen künftig mit einer eigenen KI mehr Anteil am weltweiten Geschäft gewinnen. Geplant ist ein Training der metaeigenen KI-Lösung durch alle Inhalte, die User künftig auf Facebook und Instagram, den Messengerdiensten des Unternehmens, veröffentlichen. Dies widerspricht dem Datenschutzrecht in Europa.
Ab Juni dieses Jahres sollen die Trainings beginnen
Angesichts der rasanten Entwicklung bei anderen KI- Anbietern ist es nachvollziehbar, dass auch der Metakonzern künftig bei allen Fragen um die K ihr ein gewichtiges Wörtchen mitsprechen möchte. So will der Konzern ab dem 26. Juni dieses Jahres damit beginnen, die privaten Inhalte von Millionen europäischer User zu Trainingszwecken zu nutzen. Die KI trainiert mit so gut wie allem, was als Content generiert wird, also Textbeiträge, Bilder und Filme, Bildkommentare und alle übrigen Kommentare auf Posts. Lediglich auf Rhein private Chats, zu denen kein öffentlicher Zugang besteht, soll der Zugriff zu Trainingszwecken nicht erfolgen.
Bereits im Vorfeld weist nun also die oberste Datenschutzbehörde Hamburgs mit Nachdruck darauf hin, dass die geplante Nutzung der persönlichen Daten einer rechtlichen Überprüfung bedarf. Die DSGVO sieht beispielsweise eindeutig vor, dass User darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen, sollten personenbezogene Daten erfasst, genutzt und gespeichert werden. Eine Datennutzung ist nur dann rechtens, wenn Betroffene dem Anliegen aktiv zustimmen und ihre Einwilligung erteilen. Ein Prozedere, das laut jetzigem Wissensstand seitens Meta nicht geplant ist. Der Metakonzern sieht sich rechtlich auf der sicheren Seite, denn er führt ein berechtigtes Interesse als Grund dafür an, künftig die Daten wie geplant zu nutzen.
Wer dem Ansinnen von Meta künftig entgegenwirken möchte, muss eigenverantwortlich aktiv werden. Dazu empfiehlt sich ein offizieller Widerspruch gegen die geplante Praxis. Es kommt dabei ein sogenanntes „Opt-out“-Verfahren zum Einsatz. Das HmbBfDI kritisiert dieses Vorgehen als rechtlich fragwürdig und verweist auf Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), die klar betonen, dass Nutzer eine echte Wahlmöglichkeit haben müssen, bevor ihre Daten in großem Stil verarbeitet werden dürfen.
So können User ihren Widerspruch geltend machen
Der Metakonzern hat, wenn auch recht schwer auffindbar, Formulare hinterlegt, mit denen der Widerspruch geltend gemacht werden kann. Allerdings weisen die Hamburger Datenschützer darauf hin, dass in beiden Fällen die Formulare offensichtlich so gestaltet worden sind, dass User erhebliche Mühen auf sich nehmen müssen, um ihren Wunsch umzusetzen. Eine Hilfestellung mit entsprechenden Links bietet zum Beispiel die Verbraucherschutzzentrale an.
Das HmBfDI appelliert sowohl an die Politik wie auch an Meta direkt
Von Meta erwarten die Datenschützer, dass den Usern alle notwendigen Optionen eingeräumt werden, die die DSGVO vorsieht. Gleichzeitig appelliert der Datenschützer an den europäischen Gesetzgeber, klare Vorgaben für KI-Trainingsmethoden zu schaffen, die den Grundrechten der Menschen gerecht werden.
Fazit: Je mehr KI-Modelle künftig auf den Markt kommen und miteinander konkurrieren, umso größer wird der Bedarf an personenbezogenen Daten, die zu Trainingszwecken gespeichert werden. Die Aktivitäten von Meta sind dabei nur ein Beispiel dafür, wie Tech-Konzerne den Datenschutz umgehen, um ihre Systeme durch „Lernen“ leistungsfähiger zu machen, ohne für die dazu genutzten Inhalte in irgendeiner Form zu bezahlen. Für User ist es in der Zukunft ratsam, die Aktivitäten der von ihnen genutzten Dienste genau zu verfolgen und sich so früh wie möglich mit den angebotenen Widerspruchsmöglichkeiten auseinanderzusetzen.
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