Und jetzt doch: Meta klagt gegen EDSA-Bußgeldbeschluss
Wer im Datenschutz patzt, zieht in der Regel vor den Gerichten den Kürzeren. Nun aber hat der zu Meta gehörende Messengerdienst WhatsApp einen wichtigen Punkt im Kampf gegen ein drohendes Bußgeld vor dem Europäischen Gerichtshof gemacht (EuGH). Die aktuelle Entscheidung lässt es künftig zu, dass gegen Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) Klagen eingereicht werden dürfen. Dieses Urteil wird drastische Folgen auslösen.
Kuriosum: zu niedriges Bußgeld
Im Jahr 2018 hatten die irischen Datenaufseher der DPC bei der Meta-Tochter WhatsApp Transparenz-Mängel festgestellt. Als die für ihre Laxheit bekannte DPC ein moderates Bußgeld von höchstens 50 Millionen Euro verhängen wollte und sich damit den Unmut anderer EU-Landesdatenschutzbehörden zuzog, griff 2021 die EDSA ein. Als Kontrollgremium setzte die EDSA ein mehr als viermal so hohes Bußgeld durch und verlangte von WhatsApp mit 225 Millionen Euro das bis dato höchste Bußgeld, das je für ein Datenschutzvergehen fällig wurde.
Das EuG urteilt: EDSA-Eingriff nicht maßgeblich
Zwar hat WhattsApp in der Folge für mehr Transparenz gesorgt. Gleichzeitig klagte das Meta-Unternehmen aber auch gegen die generelle Enzscheidung der DPC sowie gegen die Einmischung durch die EDSA mittels Nichtigkeitsklage. 2022 wurde letztere vom Gericht der Europäischen Union (EuG) als unzulässig abgewiesen. In dieser erstinstanzliche Entscheidung wurde der Beschluss der EDSA lediglich als Zwischenschritt gewertet, in dem keine direkten Auswirkungen auf WhatsApp zu sehen sind. Gegenstand einer Klage an einem nationalen Gericht könne nur der Bußgeldbescheid selbst sein.
Nun heißt es beim EuGH: Anfechtbarkeit ist gegeben
Nachdem der Fall nun erneut vor die Richter kam, sieht das Urteil völlig anders aus: In seinem Urteil vom 10. Februar 2026 in der Rechtssache C-97/23 P hob nun das höchste Gericht der Europäischen Union die Entscheidung der Vorinstanz auf. Der EuGH sieht den fraglichen Beschluss in der Tat als anfechtbar an. Die Begründung: Die EDSA hat damit als Einrichtung der EU eine Handlung ausgeübt, die eine Rechtswirkung gegenüber WhatsApp erzielen sollte. WhatsApp sei von dieser Maßnahme unmittelbar betroffen. WhatsApp steht direkt im Fokus der neuen Vorgabe. Das Urteil, das viele überrascht hat, ist für die Datenschutzbehörden aller EU Mitgliedstaaten verbindlich.
Nächste Klagen sind programmiert
Der EuGH hat den Fall nun wieder an die nächst untergeordnete Instanz weitergespielt. Der EuG muss jetzt auf inhaltlicher Ebene untersuchen, ob der Messengerservice gegen das Transparenzverbot verstoßen hat. Auch die Rechtmäßigkeit der Bußgeldhöhe wird zu klären sein. Der Ausgang dieser Auseinandersetzung ist noch offen. Was sich aber heute schon ablesen lässt: Meta hat die bislang einheitliche Phalanx des europäischen Datenschutzes mit juristischen Mitteln aufgebrochen. Im Konflikt um Auflagen und drohende Bußgelder hat der Meta Konzern einen kleinen, aber strategisch wichtigen Erfolg verbucht. Andere US Techriesen, die ebenfalls massive Strafzahlungen fürchten, dürften diesem Beispiel nun folgen.
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