Der Kampf der GEMA gegen OpenAI und KI-Systeme
Die Debatte über den Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte zur Schulung von künstlicher Intelligenz (KI) spitzt sich weiter zu: Die GEMA, eine der weltweit größten Verwertungsgesellschaften, hat eine bahnbrechende Klage gegen OpenAI eingereicht. Ein wesentlicher Streit sind Texte, die für Musikstücke geschrieben wurden. Diese sollen nicht pauschal in die Lern-Prozesse vom KI-Systemen einfließen.
Aus Songtexten lernen
Die GEMA-Klage wurde in München eingereicht. Beklagt werden sowohl der OpenAI-Konzern selbst wie auch dessen europäische Niederlassungen, die in Irland ihren Sitz haben. KI-Systeme, wie OpenAIs ChatGPT, werden mithilfe riesiger Mengen an Texten trainiert. Darunter befinden sich auch Songtexte, die beispielsweise von knapp 100.000 deutschen Musikschaffenden stammen, deren Rechte die GEMA vertritt. Ein KI-System lernt, die Struktur und den Inhalt von Texten zu erfassen, indem es wiederholt und verarbeitet. Gibt ein Nutzer einen einfachen Prompt ein, führt das dazu, dass ein Songtext vollständig eingelesen und beispielsweise umgetextet wird.
Nicht nur die GEMA allein beschäftigt sich mit der Frage, ob es rechtens sein kann, dass KI-Systeme kreative Werke gratis auslesen, um damit geschäftliche Interessen zu verfolgen. Für OpenAI, ein Unternehmen, das Milliardengewinne erzielt, ist der Sachverhalt klar: Ein Lizenzierungsmodell könnte die Forschung und Weiterentwicklung erheblich erschweren. Die Position der Urheber ist insofern nachvollziehbar, dass sie in einer Welt, die immer digitaler wird, zu Recht anmahnen das auch heute Urheberrechte immer noch Bestand haben müssen, unabhängig von der technischen Entwicklung.
Milliarden-Umsätze ohne Gegenleistung
Experten schätzen, dass OpenAI pro Jahr bereits heute Umsätze generiert, die an die 5 Milliarden Dollar heranreichen. Dass diese Umsätze mit Daten erwirtschaftet werden, die in vielen Fällen urheberrechtlich geschützt sind, treibt die Spannungen an. Die Musikindustrie hat schon immer einen hohen Stellenwert auf die Vergütung der Kreativen gelegt, und dieser Ansatz gerät durch die expansive KI-Entwicklung unter Druck. Bekannte Künstler, wie Kristina Bach und Rolf Zuckowski, stehen geschlossen hinter der GEMA. Ihre Werke, die Millionen Menschen in Deutschland und darüber hinaus geprägt haben, sind nicht dazu bestimmt, kostenlose Bausteine für KI-Algorithmen zu sein. Musik-Texte sind nur ein Beispiel dafür, dass künftig alle Akteure gemeinsam an Konzepten arbeiten müssen, die den Umgang mit kreativen Inhalten regeln.
Gerichtsverfahren mit großer Tragweite
Mit Spannung ist das Urteil im beschriebenen Prozess zu erwarten. Denn es wird grundlegend sein für viele weitere Verfahren und den generellen Umgang mit Urheberrechten. Einerseits bietet die Digitalisierung Möglichkeiten, kreatives Schaffen breiter zu nutzen, andererseits müssen Kreative fair entlohnt werden. GEMA-Geschäftsführer Dr. Tobias Holzmüller betont: „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für Geschäftsmodelle.“ Das bedeutet, dass es um mehr als Geld geht: Es geht um die Anerkennung und den Respekt für kreative Arbeit. Die Klage sendet ein Signal an die Tech-Welt: Inhalte von Künstlern und Kreativen sind wertvoll und dürfen nicht ohne Vergütung genutzt werden. Musik ist ein Kulturträger und prägt gesellschaftliche Identität. Wenn Anbieter von künstlicher Intelligenz künftig nach eigenem Gutdünken mit künstlerischen Inhalten verfahren können, stellt dies eine Bedrohung der kreativen Vielfalt dar. Es bleibt abzuwarten, wie die Justiz entscheidet. Die Frage nach der Wertschätzung kreativer Leistungen wird im KI-Zeitalter drängender denn je. Mit der Klage hat die GEMA einen Stein ins Rollen gebracht, vermutlich werden viele ähnliche Verfahren folgen, in denen sich die Kreativbranche mit den Praktiken der KI-Anbieter auseinandersetzen wird.
Fazit: Immer deutlicher wird, dass die schnell fortschreitenden und zunehmend intelligenten KI-Systeme vor allem darauf angewiesen sind, ungefragt kostenlose Inhalte, teils aus sensiblen Quellen, zu verwenden, um ihre Lernprozesse voranzutreiben. Und da es sich bei Unternehmen wie OpenAI um wirtschaftlich agierende Unternehmen handelt, ist eine Einbindung der Geschäftspraktiken dieser Unternehmen in den existierenden Rechtsrahmen eine logische Konsequenz. Explizit in den Kreativfeldern Kunst, Musik und Textgenerierung attackiert die Praxis der KI-Anbieter Geschäftsmodelle, die über Jahrzehnte besonders geschützt waren. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich die Betroffenen gegen die neue Praxis zur Wehr setzen.
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