Innovationsstopp durch Datenschutz-Regulierungen
AI-Konzepte beherrschen die Diskussionen in und um die aktuelle IT-Entwicklung, vor allem Daten- und Urheberrechtsschutz sind die großen Themen dieser Zeit. OpenAI bietet mit ChatGPT eine KI-Unterstützung an, die bereits das Arbeiten und die Gesellschaft verändert hat. Wesentliche Anteile an OpenAI hält Microsoft als Investor. Doch die Einführung einer eigenen KI-Funktion hat Microsoft nun verschoben – wegen Datenschutzbedenken. Nicht besser erging es dem WhatsApp- und Facebook-Anbieter Meta: Ein in der EU avisiertes KI-Lernprojekt wurde bis auf Weiteres verschoben.
Microsoft ohne eine KI-basierte Suchoption
Einen großen Wurf hatte MS mit „Recall“ angekündigt, das sowohl einen innovativen, KI-fähigen Rechner beflügeln wie auch als Online-Suchfunktion zur Verfügung gestellt werden sollte. Recall ist in der Lage, in Sekundenintervallen Screenshots zu machen und zu speichern. Dies soll dabei helfen, Informationen auf einem Rechner zu finden. Vor allem für Unternehmen mit großem Datenaufkommen wäre dies ein praktischer Gewinn. Das KI-Tool Recall analysiert diese vielen Screenshots und findet über Schlagwörter früher bearbeitete Themen, aufgerufene Webseiten und andere Informationsquellen. Was auf den ersten Blick als sinnvolle Funktion erscheint, ist Datenschützern ein Dorn im Auge. Denn die von Recall erstellten Listen könnten auch von Cyberkriminellen eingesehen werden. Dieser Vorwurf hat Microsoft nun dazu bewogen, das Projekt vorerst zurückzustellen. Aktuell wird weiterentwickelt, um die Software sicherer zu machen. Ferner wird es offenbar nur eine Version geben, die von Usern aktiviert werden muss.
Meta cancelt ein komplettes KI-Projekt in der EU
Am 14. Juni hat Meta verlautbart, die aktuellen KI-Projekte, die für den europäischen Markt vorgesehen waren, auf Eis zulegen: Ursache war eine Eingabe von „noyb“ bei den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Im Mai erhielten die Nutzer von Facebook, Instagram und Threads die Nachricht über eine Änderung der Meta-Datenschutzbestimmungen. Künftig sollen auch personenbezogene Daten zum Training der von Meta eingesetzten künstlichen Intelligenz genutzt werden dürfen. Statt eine Einwilligung einzuholen, bot Meta ein Opt-out-Verfahren an. Nutzer müssen in diesem Fall von ihrer Seite aus eine Begründung liefern, um dem KI-Zugriff zu widersprechen. Die irische Datenschutzbehörde (DPC) bestätigte diese Bedenken und gab damit den Ausschlag für das Rückrudern des Meta-Konzerns.
Aktive Einwilligung muss her
Max Schrems und sein Datenschutz-Netzwerk hatten auch bei diesem spektakulären Fall die Hände im Spiel. Die von Schrems und noyb formulierten Vorwürfe setzten einmal mehr die DPC unter Druck und brachten die Behörde schließlich in Zugzwang. Die Meta-Tochter Meta AI gibt sich enttäuscht, dass das Großprojekt bis auf Weiteres ruhen muss. Max Schrems und noyb wollen ihre Datenschutzbeschwerde jedoch weiterhin aufrechterhalten, da noch keine rechtliche Bindung für Meta bestehe: Denn die geplante Änderung der Datenschutzrichtlinie ist offiziell noch nicht eingetreten. Der Ausgang eines Dringlichkeitsverfahrens steht noch an. Kernpunkt ist das Thema einer Einwilligung durch die Nutzer, was das KI-Training in Übereinstimmung mit der DSGVO bringen würde. Noch sind die Fronten verhärtet. Meta spricht von Technologiefeindlichkeit und einer Bremse für Innovationen – noyb wirft Meta vor, den KI-Stopp als Druckmittel gegenüber den Usern einzusetzen. Wer selbst als User betroffen ist, sollte auf jeden Fall nicht warten, bis Behörden und Konzern eine Einigung erzielt haben. Besser ist es, sich eingehend mit den entsprechenden Widerspruchformularen zu beschäftigen, die einen unerwünschten KI-Zugriff bis auf Weiteres verhindern.
Hier bloggt Ihre Redaktion.