„Gratulationsverbot“: Datenschutzverfahren erregt Aufsehen
Diesen Kommentar in Deutschlands größter Boulevardzeitung ließ sich der OB Tübingens nicht entgehen: „Die Industrie bricht weg, die kommunalen Haushalte fahren gegen die Wand, überall muss Personal gespart werden, aber die Datenschutzbehörde hat Zeit, datenschutzaufsichtsrechtliche Verfahren wegen angeblich illegaler Glückwünsche zum Geburtstag durchzuführen.“ Offenbar hat die Behörde die Gratulationspraxis des Rathauses überprüft.
Datenschutzbehörde schaltet sich plötzlich ein
Jubilaren mit runden Geburtstagen wird von der Stadt seit Jahren zum Ehrentag gratuliert – so auch einem Bürger des Tübinger Ortsteils Unterjesingen zum 75. Geburtstag. Dieser Mann beschwerte sich jedoch über die ungefragte Veröffentlichung, woraufhin der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes Baden-Württemberg ein Verfahren einleitete. Daraufhin kam es zu folgender Pressemeldung zu diesem Fall:
„Wir (…) sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies mittlerweile nur noch mit Einwilligung des_der Glückwunschempfänger_in zulässig ist. (…) Datenschutzrechtlich handelt es sich dabei um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die einer Rechtsgrundlage bedarf. (…) Eine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt gibt es (…) nicht mehr. Es ist jedoch dennoch möglich, auf diese Art und Weise öffentlich zu gratulieren, wenn die betroffene Person sich einverstanden erklärt. Es ist zulässig, dass der_die Bürgermeister_in die Daten aus dem Melderegister verwendet, um zu gratulieren und nachzufragen, ob eine Veröffentlichung im Amtsblatt gewünscht ist.“
Auch diese Presseveröffentlichung ließ Palmer nicht unkommentiert und äußerte sein Unbehagen auf einer Social-Media-Plattform: „Kein Scherz. Eine Behörde fordert von uns eine Stellungnahme, weil jemand es als unzumutbaren Eingriff empfindet, öffentlich zu seinem Jubiläum beglückwünscht zu werden. Als ob ein 75. Geburtstag ein streng gehütetes Staatsgeheimnis wäre, das nur mit mehrstufiger Sicherheitsfreigabe veröffentlicht werden darf.“
Von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Praxis
Die Kollegen des Südwestfunks gingen der Sache auf den Grund und recherchierten zur gängigen Gratulationspraxis in der Region. So viel weiß man inzwischen: Der Datenschutz wird überall anders gehandhabt. So werden in Crailsheim im Stadtblatt erst Geburtstage ab 90 veröffentlicht und nur im Zusammenhang mit einem Ehrungsbesuch. In Bad Mergentheim befragt man Bürger bei der Neuanmeldung über eine Zustimmung zu Veröffentlichungen bei besonderen Jubiläen. In Nagold und Reutlingen werden Jubiläen wie gewohnt in den Amtsblättern veröffentlicht. Hier kann das der „Jubilar“ nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme mit der Verwaltung verhindern.
Neben Boris Palmer machte auch ein anderer Bürgermeister seinem Unmut Luft, aus dem Empfinger Rathaus war zu hören: „Danke EU, danke Gesetzgeber, dann wird eben niemandem mehr gratuliert.“ Auch in Tübingen ist man sich sicher, dass das Einholen einer Einwilligung einen bürokratischen Aufwand bedeutet, der schließlich zum Aussterben einer alten Tradition führen wird. Eine Tradition, die von einem Großteil der Bürger als durchaus angenehm und angemessen empfunden wird.
Verletzung der Grundrechte durch Gratulation?
Seinen Social-Media-Post ergänzte der sichtbar erboste Tübinger Rathauschef noch um einen weiteren Aspekt: „Das ist kein Datenschutz mehr – das ist Bürokratismus im Endstadium. (…) Wenn wir alle Jubilarinnen und Jubilare erst durch halbe Datenschutznovellen schicken müssen, um eine simple Gratulation zu veröffentlichen, dann lassen wir es irgendwann bleiben. Dann sorgen ein paar notorische Beschwerdefreunde dafür, dass tausende andere Menschen keine öffentliche Anerkennung mehr bekommen. So zerstört man Gemeinschaft – und nennt es dann Rechtskonformität. Es wäre dringend an der Zeit, die Regelungen wieder an der Realität auszurichten. Denn eine Stadt, die nicht einmal mehr gratulieren darf, hat irgendwann kein Amtsblatt mehr nötig.“
Aber die Landesdatenschutzbehörde beharrt auf ihrer Überprüfung und nennt Gründe. Jeden Monat würden, so die Datenschützer, zwei bis drei Beschwerden wegen der Gratulationspraxis der Amtsblätter eingehen. Diese könne zu Schockanrufen und dem berüchtigten Enkeltrick ausgenutzt werden. Eine Veröffentlichung solle deshalb sensibel geschehen. Wie ein Sprecher mitteilte, sei man wie die Städte und Gemeinden an Gesetz und Recht gebunden. „Ein Verweis auf eine jahrzehntelang geübte Praktik allein rechtfertige noch keinen Eingriff in die Grundrechte der Menschen“, so endet die Stellungnahme der Datenschutzbehörde.
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