Datensicherheit im Internet

Wie man Google-Bewertungen löschen kann

Im World Wide Web darf jeder seine Meinungen kundtun. Das ist ein wichtiges demokratisches Recht, stößt aber teilweise an Grenzen – beispielsweise bei unangebracht schlechten Bewertungen. Die können für ein Unternehmen zum echten Ärgernis werden, vor allem, wenn sie bei Google erscheinen. Betroffene haben allerdings einige Optionen, gegen solche Bewertungen vorzugehen.

Die verfassten Meinungen und Werturteile Dritter sind für viele Menschen, die im Internet buchen oder kaufen wollen, wertvolle Hilfen. Daher motivieren die Internetgiganten, allen voran Google, Surfer zum fleißigen Bewerten. Wer dem Ansinnen nachkommt, wird sogar darüber informiert, wenn seine Bewertung beispielsweise 1000 Mal gelesen wurde, was bei vielen Ansporn genug für weitere Bewertungen liefert. Doch nicht alle, die das Google-Bewertungsfeld anklicken, tun das mit der seriösen Absicht, andere User authentisch über einen Anbieter zu informieren. Immer wieder missbrauchen Bewertende die Funktion, um sich für ein individuelles Negativerlebnis geradezu zu rächen, indem sie eine äußerst schlechte Bewertung verfassen. Unternehmen sind dem zunächst schutzlos ausgeliefert, denn eine redaktionelle Prüfung solcher Einträge findet nicht statt. Nach einer rufschädigenden Veröffentlichung gibt es aber Möglichkeiten, den ärgerlichen Post wieder loszuwerden.

Auch im Netz gilt: Wer Tatsachen behauptet, muss sie beweisen können

Während rein subjektive Werturteile jedem Autor zustehen, müssen Tatsachenbehauptungen auf Nachfrage bewiesen werden, das gilt auch für Internetbewertungen. Schreibt ein Hotelgast beispielsweise, dass der Service im Restaurant eher unaufmerksam war, ist das seinem subjektiven Empfinden geschuldet und rechtlich nicht anzufechten. Schreibt der Gast hingegen, dass statt der im Prospekt angegebenen vier Restaurants im Hotel nur drei geöffnet haben, muss diese Behauptung der durch den Gast erlebten Tatsache entsprechen – im Zweifel muss er diese Behauptung beweisen. Zumindest sieht so die Rechtslage aus, wenngleich vor allem im internationalen Geflecht der Internet-Giganten so etwas nur schwer durchsetzbar ist.

Die kostenpflichtige Lösung: Löschung mit Anwaltskanzlei erwirken

Wer „Bewertung löschen“ googelt, findet auf Anhieb unzählige Anwaltskanzleien, die für schlechte Bewertungen Löschungs-Hilfe anbieten, einige der Anbieter schicken nur im Erfolgsfall eine Rechnung. Auf jeden Fall basieren die juristisch herbeigeführten Löschungen auf Klagen gegen Google, auf die der Konzern in der Regel schnell reagiert. Denn gerade im US-Rechtssystem ist niemand auf Schadensersatz-Klagen scharf, da diese zu immensen Geldforderungen führen können – da macht auch Google keine Ausnahme.

Lösch-Ersuchen über Google selbst

Auch Google selbst bietet Unternehmen und Privatpersonen Optionen an, Löschungen von allzu negativen Bewertungen vorzunehmen. Allerdings müssen User sich dafür auf lange Wartezeiten einstellen. Ein Antrag bei Google selbst setzt voraus, dass die Bewertung gegen die allgemeinen Google-Richtlinien verstößt und somit Google eine Art Hausrecht ausübt, wenn die Bewertung gelöscht wird. In der Einleitung heißt es auf der Google-Richtlinienseite dazu:

„Rezensionen werden automatisch auf unangemessene Inhalte, wie Fälschungen und Spam untersucht. Wir können Rezensionen löschen, die als unangemessen gemeldet werden, um die Richtlinien von Google oder rechtliche Verpflichtungen einzuhalten“.

Zu den hier gemeinten Richtlinien und rechtlichen Verpflichtungen zählen unter anderem:

  • Belästigung
  • Hassrede
  • Fehlinformationen
  • Falschdarstellung
  • Obszönitäten und vulgäre Sprache
  • Anstößige Inhalte
  • Personenbezogene Daten

… um die wesentlichen zu nennen. Damit schafft Google einen passablen Schutz vor böswilligen Bewertungen, behält sich allerdings das Recht vor, im Einzelfall zu entscheiden. Darüber hinaus dauern direkt bei Google platzierte Löschversuche in der Regel sehr lange. Unterm Strich kann dies bedeuten, dass eine unternehmensschädigende Bewertung trotz des Löschungsantrags für Monate an prominenter Stelle zu sehen bleibt. Dennoch: Unter diesem Link bietet Google Geschädigten an, den Fall mittels Formular zu schildern und direkt an Google zu übertragen. Da bei Google selbst ein Interesse daran besteht, wenn möglich nur authentische Bewertungen zu veröffentlichen, nimmt sich der Konzern der Anträge tatsächlich an. Vor allem bei „Schmäh-Kritiken“ oder im Fall von Beleidigungen nimmt Google die Löschung oft bereits nach wenigen Tagen vor.

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