Datenschutzwissen

Freibäder in der Hauptstadt: Überwachung per Video rechtlich zulässig

Randale und Gewalt in Freibädern sind seit Jahren ein Sommerthema, besonders in den Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB). Als Reaktion setzten die Betreiber auf punktuelle Videoüberwachung und Ausweiskontrollen. Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat diese Maßnahmen nun für rechtlich zulässig erklärt, obwohl die Berliner Datenschutzbeauftragte sie zuvor beanstandet hatte.

Immer wieder Ausschreitungen

Berlin ist nicht nur Bundeshauptstadt, sondern auch Europas größtes Badeparadies, was öffentliche Freibäder angeht. 29 Sommerbäder stehen den Hauptstadtbewohnern und Besuchern zur Verfügung. 2023 sollen sich laut Medienberichten regelrechte „Gewaltexzesse“ in mehreren dieser Freibäder in der Bundeshauptstadt abgespielt haben. Unter anderem sind Badegäste und Personal körperlich angegriffen worden. Drei Bäder der BBB mussten infolge dieser Attacken sogar geräumt werden. Darauf reagierten die Verantwortlichen mit einem umfassenden Sicherheitskonzept: Es umfasst personalisierte Online-Tickets, mobile Polizeiposten und Trainings zur Deeskalation für das Personal. Zusätzlich sollen Badegäste ab 14 Jahren ihren Ausweis vorzeigen und die Zugänge per Video überwacht werden.

Datenschützer liefen Sturm

Nach Ansicht der Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Meike Kamp sind die von den Verantwortlichen veranlassten Überwachungen unverhältnismäßig und im Widerspruch zur DSGVO. Nach Abschluss einer dahingehenden Prüfung sprach die Datenschutzbeauftragte daher eine Verwarnung gegenüber den BBB aus. Die Bäder-Vereinigung zog daraufhin vor Gericht, um die Maßnahmen rechtfertigen zu lassen, was das Verwaltungsgericht dann Anfang Mai auch tat.

Schutz wichtiger als informationelle Selbstbestimmung

Im Urteil lautet es:

„Angesichts der dokumentierten Sicherheitsvorfälle (…) zu der berechtigten Einschätzung gelangt (sind), mit den Ausweiskontrollen und der Videoüberwachung das aggressive Verhalten in den Sommerbädern maßgeblich zurückdrängen zu können. Die Auswertung des Maßnahmenpakets insgesamt habe für 2024 eine deutlich entspannte Sicherheitslage dokumentiert, wobei es unschädlich sei, dass die Wirksamkeit der jeweiligen Einzelmaßnahme nicht konkret zu beziffern sei. Der durch die Ausweiskontrollen und die Videoüberwachung erzeugte Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der niedrigschwellige Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.“

Ebenso führten die Richter ins Feld, dass mit der Videotechnik nicht „live“ beobachtet werde und sämtliche Daten nach 72 Stunden gelöscht würden.

Weniger Vorfälle seit Einführung

Entgegen der Prognose der Datenschutzbeauftragten Kamp bringen die Maßnahmen den gewünschten Erfolg. Kam es 2023 in den Bädern der BBB noch zu 88 strafrechtlich relevanten Vorfällen, so waren es in diesen vier mittlerweile kameraüberwachten Bädern 2024 nur noch 66. Auch wenn 66 Vorfälle noch nennenswert sind, hat sich aber sowohl die Situation für Badende als auch für Mitarbeiter der Bäder spürbar verbessert. Quelle: Urteil der 42. Kammer vom 6. Mai 2026 (VG 42 K 73/25)

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