Datenschutz im Betrieb

Warum User für Facebook und Instagram bald bezahlen sollen

Eine Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27. Oktober 2023 beschäftigt sich mit der Geschäftspraxis von Facebook und Instagram. Zum ersten Mal haben die europäischen Aufsichtsbehörden in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen ergriffen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO gelten. Der Meta-Konzern wird demzufolge Abo-Modelle einführen müssen.

Die DSGVO gestattet auf den User zugeschnittenen Werbung nur, wenn der User dieser Art der Werbung zustimmt. Aufgrund besonderer Dringlichkeit wurde von der Europäischen Datenschutz-Aufsichtsbehörde nun für den Meta-Konzern eine kurze Umsetzungsfrist festgelegt, um einen langjährigen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bald zu beenden. Damit setzt die Behörde ein gewichtiges Zeichen gegen IT-Konzerne, die sich weigern, EU-Datenschutzrecht anzuerkennen und umzusetzen.

Der Meta-Konzern hat inzwischen bestätigt, dass es für seine Produkte Facebook und Instagram bereits bald Abo-Modelle geben wird. Zahlende Nutzer werden dann die Inhalte der Messengerdienste völlig werbefrei nutzen können. User, die keinen Gebrauch von einem Bezahlmodell machen wollen, müssen für die Gratisnutzung aktiv eine Einwilligung dazu geben, mit personalisierter Werbung berieselt zu werden – ganz im Sinne der DSGVO, die auf einzelne User zugeschnittene Werbung nur dann gestattet, wenn dem Betreiber eine Einwilligung des Users vorliegt.

Auf den rechtlichen Rahmen wies der oberste Datenschützer der Hansestadt Hamburg hin. In einem Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) wird dieser für alle Webseiten definiert, die Abo- und Bezahlmodelle anbieten. Die deutschen Aufsichtsbehörden setzen die darin aufgestellten Anforderungen bei nationalen Anbietern durch und erwarten, dass sie auch durch ein Bezahlmodell bei Meta oder anderen sozialen Netzwerken erfüllt werden. Insbesondere fordern die Datenschützer, dass die Einwilligung granular gestaltet wird. Ferner sind Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, User nicht durch irreführende Gestaltungsmittel zu verwirren.

Für die nächsten Wochen ist abzuwarten, ob die Konzepte, die Meta für seine Dienste Facebook und Instagram vorstellen wird, den Anforderungen der Datenschützer in ausreichendem Maß entsprechen. Die deutschen Aufsichtsbehörden sind im laufenden Dialog mit der irischen Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörden. Basierend auf dem DSK-Beschluss haben Sie bedenkliche Details in der Datenschutz-Praxis bei Meta identifiziert und drängen darauf, dass die irischen Datenschützer nun einen verbindlichen Rechtsrahmen schaffen.

Unter anderem will Meta künftig eine Registrierung für einen Messengerdienst nur durchführen, wenn sich der Interessent durch ein Ausweisdokument legitimiert. Die Tagesschau zitiert Meta-Chef Zuckerberg wie folgt: „Bei dieser neuen Funktion geht es darum, die Authentizität und Sicherheit unserer Dienste zu erhöhen.“ Nach ARD-Recherchen wird das Bezahlmodell „Meta Verified“ monatlich knapp zehn Euro kosten. Ferner soll ein Abo nur für Nutzer möglich sein, die mindestens 18 Jahre alt sind. Unklar ist bisher, ob es auch in der EU und vier weiteren Ländern, in denen die Abo-Modelle eingeführt werden, auch neue Regeln für Firmennutzer geben wird.

Sicher gehen die aktuelle Entwicklung und die Bereitschaft des Metakonzerns nachzubessern, auf den Rekord-Bußgeldbescheid zurück, den der US-Gigant zu Jahresbeginn aus Irland zugestellt bekommen hat. Spannend bleibt die Frage, ob Nutzer, die über viele Jahre Instagram und Facebook gratis genutzt haben, bald bereit sein werden, für besseren Schutz ihrer persönlichen Daten auf ein Bezahlmodell umzusteigen.

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