Datensicherheit im Internet

Facebook-Seite der Regierung soll abgeschaltet werden

Die Öffentlichkeitsarbeit der amtierenden Regierung beschickt regelmäßig auch Social-Media-Kanäle. So verzeichnet die Facebook-Seite der Regierung gut eine Million Fans. Kein Wunder, dass das Presseamt diesen Kanal regelmäßig bespielt.

Allerdings geschieht dies nicht auf einer rechtlich sicheren Grundlage. Deutschlands oberster Datenschützer Ulrich Kelber will nun gerichtlich durchsetzen, dass die Regierungs-Facebook-Seite abgeschaltet wird. Denn nach wie vor steht es bei Facebook-Anbieter Meta nicht besonders gut um den Datenschutz.

In den letzten Februartagen hat Deutschlands oberster Datenschützet Ulrich Kelber angeordnet, dass die Facebookseite des Bundesregierung abgeschaltet werden muss. Seine Begründung: nach wie vor unzureichender Datenschutz für User der Seite. Die Regierung reagierte durch eine Presseverlautbarung des stellvertretenden Regierungssprechers Wolfgang Büchner verhalten auf die datenschutzrechtliche Anweisung. Man werde rechtlich genauestens prüfen, bei wem die Verantwortung für die Datenvereinbarung liege, die beim Betrieb einer Facebook-Seite üblich ist. Die Prüfungen laufen derzeit. Und dem Vernehmen nach ziehen die Verantwortlichen in der Regierung sogar in Betracht, im Extremfall gegen die Anordnung vor Gericht zu ziehen.

Facebook und Datenschutz offenbar nicht miteinander vereinbar

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 begannen die Streitigkeiten zwischen Datenschützern und Meta, dem amerikanischen Internetgiganten. Und sie dauern bis heute an. Allgemein ist es bei Messengerdiensten mit Sitz in den USA rechtlich schwierig, deren Dienste datenschutzkonform zu betreiben. Das betrifft Behörden wie Unternehmen gleichermaßen. Trotz der ständigen rechtlichen Begutachtung und zaghafter Nachbesserungsversuche durch die Internet-Riesen, wie dem Facebook Mutterkonzern Meta, ist der gebotene Datenschutz aktuell in keinster Weise hinreichend. So sieht es zumindest die oberste Bundesdatenschutzbehörde, allen voran Ulrich Kelber. Zwar räumt Kelber ein, dass seitens der Datenschützer mit dem Facebook-Konzern Meta ein ständiger Austausch stattfinde.

Allerdings seien die Zugeständnisse, die Meta immer wieder macht, längst nicht in dem Maße erfolgt, das einen rechtlich sicherer Betrieb einer Facebookseite garantiere. Nach wie vor sei unklar, wofür genau Facebook- und Instagram-Daten gesammelt und genutzt würden. Und dass dies der Fall ist, hat die oberste Datenschutzbehörde durch Gutachten und Untersuchungen vielfach belegt. Damit steht der Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht außer Frage, ganz unabhängig von der Verantwortlichkeit. Laut Kelber hat auch die Bundesregierung etliche Versuche unternommen, von Facebook valide datenschutzrechtliche Aussagen und Garantien zu bekommen. All dies ist aber offenbar bisher ausgeblieben. Auch ein von Meta verschicktes „Addendum“, also ein Zusatz an Datenschutzmaßnahmen, wurde bereits vor vier Jahren als unzureichend eingestuft. Bisher hat Meta nicht spürbar nachgebessert.

Irische Datenschützer bereiten deutschen Behörden Kopfzerbrechen

Immer wieder kollidiert das Bemühen um mehr Datenschutz mit unklaren Zuständigkeiten. So kann der Facebook-Seitenbetreiber im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgen, dass der DSGVO Genüge getan wird. Allerdings hat er keinen oder kaum Einfluss auf etwaigen Datenmissbrauch des Betreibers, der seinerseits ja nicht in Deutschland seinen Unternehmenssitz hat. Zuständig etwa bei den zahlreichen Beschwerden gegen Datenschutzverstöße, die User beispielsweise gegen Facebook erheben, ist das EU-Land, in dem der Messenger-Dienst seinen Europasitz unterhält. Das ist im Fall von Meta Irland. Nach Aussagen der deutschen Behörden, die mit Datenschutzfragen betraut sind, ist die Kommunikation mit den irischen Datenschützern bisweilen mehr als zäh. Monatelange Kommunikationspausen und Fragen, die erst nach Jahren beantwortet werden, sorgen für äußerst zähe Prozesse bei der Durchsetzung von Schutzinteressen.

Im Grunde sind Facebook-Seiten für Behörden tabu

Nicht nur der Regierung ging eine Anordnung zu, die Facebook-Seite zu schließen. Auch alle anderen deutschen Behörden, die auf Facebook aktiv sind, erhielten die Aufforderung zum Abschalten ihre Fanpages. Nachdem dieser Aufforderung keine Behörde nachgekommen ist, hat sich Ulrich Kelber nun dazu veranlasst gesehen, die nächste Eskalationsstufe einzuläuten und ein Abschaltgebot zu erlassen. Die Bundesregierung wird binnen der gesetzten Frist von vier Wochen nach rechtlicher Prüfung auf die Aufforderung zur Abschaltung reagieren. Ob die Regierung nun abschaltet oder gar Klage erhebt, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Angesichts einer Million Fans, die auf die Seite regelmäßig zugreifen, wäre ein Abschalten für die Regierung ein herber Verlust an Reichweite. Und eine Kompensation über einen anderen Social-Media-Kanal scheidet vermutlich aus ähnlichen Datenschutzgründen aus.

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