Datenschutzwissen

Lästige Benutzerkonten bei Einmalkäufen: Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) spricht Empfehlung aus

Ein typisches Online-Shopping-Szenario spielt sich wie folgt ab: Der Konsument findet ein interessantes Produkt auf einer Nischen-Webseite und will nur den einmaligen Kauf tätigen. Trotzdem wird er genötigt, auf der Anbieterseite ein Konto zu eröffnen. Jetzt meldet der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Bedenken bei dieser gängigen Praxis des Login-Zwangs für Einmalkäufe an und formuliert eine konkrete Empfehlung für solche Fälle.

Kontenpflicht fragwürdig

Wer regelmäßig im Lieblings-Onlineshop einkauft, profitiert langfristig von einem Nutzerkonto, denn es bietet in der Regel etliche Komfort-Features. Anbieter wie Kunden profitieren vom Zugriff auf das persönliche Nutzerkonto. Es ist nicht nur praktisch, sondern unterstützt auch das Marketing der Portalbetreiber – und stellt ihnen Daten zur Verfügung, die sie geschäftsmäßig nutzen können. Daran stößt sich der EDSA aber auch nicht. Allerdings hält die Europäische Datenschutzaufsicht die Kontopflicht für Einmal-Käufer für nicht angemessen.

Anbieter profitieren von Nutzerkonten, weil sie durch die gespeicherten personenbezogenen Daten ihr Marketing zuspitzen, Kundenbindung betreiben und die Kunden gezielter ansprechen können. Doch wo bleibt beim Einmalkauf der Nutzen für den Kunden?

Gastmodus wird von den Datenschützern präferiert

Entsprechend lautet auch die EDSA-Empfehlung an die Anbieterseite, die zwar rechtlich nicht bindend ist, aber durchaus Grundlage für Gerichtsentscheidungen sein kann. Die neue Leitlinie stellt damit zwar lediglich die Meinung einer Behörde dar, kann aber sehr wohl Eingang in die Rechtsprechung finden. Die „Empfehlungen zur Rechtsgrundlage für die Verpflichtung zur Einrichtung von Nutzerkonten auf Websites für den elektronischen Geschäftsverkehr“ schlagen vor:

Der Kauf im Onlineshop soll auch dann möglich sein, wenn keine Registrierung des Users erfolgt. Um die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu minimieren, könnten E Commerce-Plattformen einen Gastmodus für Gelegenheitskäufe ohne Nutzerregistrierung einrichten. Für Abonnementdienste und Exklusivangebote hingegen ist laut EDSA der Kontozwang gerechtfertigt.

Registrierungspflicht soll erläutert werden

Für die Betreiber von Shopping-Portalen ändert sich damit erst einmal nichts. Aus Gründen der Transparenz und als vertrauensbildende Maßnahme könnten Anbieter dem EDSA-Vorschlag aber einfach folgen und alternative Zugänge schaffen. Oder ihren Kunden nachvollziehbar darlegen, weshalb ein Pflichtkonto mit der Preisgabe von Nutzerdaten bei häufiger Nutzung des Portals die bessere Wahl wäre.

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