Datenschutzwissen

Einkaufen ohne Kasse: Kann das datenschutzkonform stattfinden?

Der Einzelhandel arbeitet engagiert an einem neuen Bezahlsystem ganz ohne Kassen. Kunden spart das Einkaufen per App Zeit – Einzelhändler mit ihren Personalsorgen können entspannter planen. Was so bequem und einfach klingt, funktioniert aber nicht ohne die Nutzung personenbezogener Daten. Vertreter der neuen Technologie sind sich indes sicher: Aus Sicht des Datenschutzes ist gegen das Bezahlen ohne Kasse nichts einzuwenden.

Erste Projekte bereits in der Erprobung

Unterschiedlichsten Systeme wurden bereits entwickelt, die ein Bezahlen ganz ohne den Einsatz der üblichen Kassen möglich machen. Ein kassenloser Supermarkt würde mithilfe von KI-Technologie und Kameras ein optimales Einkaufserlebnis schaffen. Kunden müssten sich dafür eine App herunterladen, mit der sie sich beim Betreten des Ladens anmelden. Beim Kauf können die Produkte nicht nur im Einkaufswagen, sondern auch gleich in Taschen oder Rucksäcken verstaut werden. Kamerasensoren registrieren, was dem Regal entnommen und was wieder zurückgestellt wurde. Diese Daten werden in Echtzeit verarbeitet. Nach dem Einkauf verlässt der Kunde ohne weiteres Zögern das Geschäft. Weder ein Anstehen an der Kasse noch ein Scanvorgang durch das Kaufhaus-Personal ist noch nötig. Bezahlt wird bequem über die App auf dem Handy.

Capterra hat bei einer Kundenbefragung herausgefunden, dass weit über 70 Prozent der Einzelhändler hier zu Lande ein großes Interesse an kassenlosen Bezahl-Systemen haben. Rewe beispielsweise testet in Köln in einem Pilotprojekt ein hybrides Einkaufen, bei dem Kunden zwischen Supermarktkasse und digitalem Bezahlen wählen können. Auch Edeka und die Schwarz-Gruppe warten mit eigenen Konzepten auf. Der Handelsgigant Amazon setzt technologisch gesehen auf Hightech-Einkaufswagen, die mit modernster Sensorik und Kameras genau erfassen, was im Wagen landet und was wieder herausgenommen wird.

Was sagen die Datenschützer?

Datenschützer befürchten, dass Einkaufen ohne Kasse den Kunden absolut transparent macht. Rewe gibt an, seine Kunden beim Einkaufen nicht visuell aufzunehmen. Sie würden abstrakt als „laufende Nummern“ erfasst, denen das System bestimmte Informationen und Aktionen zuordnet. Dennoch wird ein Profil angelegt, das einen Kunden digital erkennbar macht und mit persönlichen Merkmalen ausstattet. Um Datenschutz im Sinne der DSGVO zu gewährleisten, müssen kassenlose Bezahlsystem aber Grenzen kennen. So darf es keine Gesichtserkennung geben, die womöglich noch mit langfristig abrufbaren Kundenprofilen verknüpft würde. Wer seinen Kunden eine Bezahl-App anbietet, sollte bereits im Design der Anwendung den Datenschutz technologisch integriert haben. Die Unternehmen sind auf jeden Fall gut beraten, Kunden aktiv und transparent auf die neue Technik aufmerksam zu machen. Denn erfahrungsgemäß ist der deutsche Konsument eher skeptisch, wenn analoge Gewohnheiten abgeschafft werden sollen.

Vertrauen der Konsumenten muss gewonnen werden

Ein Weg zum Einverständnis der Kunden wäre mit Sicherheit, wenn der Geschäftsinhaber nachweisen kann, dass der Kunde nur einmalig und kurzfristig registriert wird, um seinen Einkauf zu tätigen. Kassenloses Bezahlen muss ohne das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten auskommen. Kunden sollten jederzeit die Möglichkeit haben, sich für die Innovation oder den klassischen Weg zur Kasse zu entscheiden – und dies mit einer freiwilligen Einwilligung bestätigen können. Ferner sind die Kunden inzwischen so firm, was ihre Datenschutzrechte angeht, dass ihnen dargelegt werden muss, welche Daten für den Bezahlvorgang erfasst werden und wie lange sie gespeichert werden.

Kunden würden außerdem beim Einkaufen gefilmt, damit ihre Wege zwischen den Regalen zum Zwecke der Optimierung des Warenangebotes ausgewertet werden können. Gleichwohl stoßen in diese Richtung gehende Konzepte auf die Kritik der Datenschützer. Die Datenschutzkonferenz (DSK) zeigt sich jedenfalls noch skeptisch – wobei von allen Seiten betont wird, dass kassenloses Einkaufen und Datenschutz im Grundsatz sehr wohl in Einklang zu bringen seien. Derzeit wartet man noch auf die Ergebnisse der Pilotprojekte. Noch fehlen belastbare Erkenntnisse darüber, ob die Einzelhändler sowohl technologisch wie auch informativ dazu in der Lage sind, ihren Kunden das Bezahlen ohne Kasse langfristig schmackhaft zu machen.

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