Datenschutz im Betrieb

EU prüft DSGVO und Cookie-Praxis

Zu Beginn des Jahres 2026 richtet die EU-Kommission ihren Blick erneut auf die Datenschutzgrundverordnung und deren praktische Auswirkungen. Speziell das Thema Cookie ruft bei den Brüsseler Beamten Kritik wach. Viele Beobachter deuten die geplanten Anpassungen bereits als möglichen Abschied von den allgegenwärtigen Cookie-Hinweisen.

Vereinfachte Digitalregeln sollen Nutzer entlasten

Im Mittelpunkt der geplanten Digitalreformen steht der Anspruch, digitale Dienste für Verbraucher deutlich unkomplizierter zu gestalten. Im Zuge vereinfachter Digitalregeln für Datenschutz, Cybersicherheit, KI-Nutzung und Entbürokratisierung soll auch die Cookie-Praxis auf den Prüfstand gestellt werden. Die DSGVO fordert von Web-Anbietern vor dem Sammeln und Verarbeiten von personenbezogenen Daten das Einholen einer Einwilligung ihrer Kunden bzw. Nutzer. Diese Pflicht zur Einwilligung hat letztlich die heute üblichen, oft als störend empfundenen Cookie-Banner hervorgebracht.

EU will Cookie-Abfragen deutlich reduzieren

Die Kommission arbeitet derzeit daran, die Vielzahl an Cookie-Abfragen grundlegend zu überarbeiten und zu verringern. Das Ziel: weniger Klicks bis zu den von den Nutzern gewünschten Inhalten einer Seite. Die essenziell notwendigen Aktivitäten der Webseite würden dann nicht mehr eigens zustimmungspflichtig sein. Künftig sollen Nutzer ihre bevorzugten Cookie-Einstellungen direkt im Browser dauerhaft hinterlegen können.

Die Idee dahinter ist, Cookie-Freigaben künftig zentral in Browsern oder Plattformkonten zu speichern. Dort können unverfängliche Cookies, die keine Datenschutzprobleme bereiten, zugelassen werden. Für Vielnutzer könnte diese Vereinfachung eine spürbare Zeitersparnis bedeuten, da deutlich weniger Banner erscheinen würden. Befürworter argumentieren, dass die Optionen „Cookie ablehnen“ oder „Cookie akzeptieren“ von den meisten Nutzern vermutlich vor allem deshalb angeklickt werden, um einen störenden Banner zu beseitigen. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei kaum um eine echte datenschutzrechtliche Entscheidung.

Anspruchsvolle Cookies bleiben zustimmungspflichtig

Trotz der geplanten Erleichterungen sollen technisch anspruchsvollere Cookies weiterhin eine ausdrückliche Zustimmung erfordern. Während die für die Verwaltung einer Webseite absolut notwendigen Cookies also künftig nicht mehr extra bestätigt werden sollen, gilt dies nicht für anspruchsvollere Cookies, die beispielsweise für Drittanbieter Trackingdienste ausführen oder personalisierte Werbung ermöglichen. Für solche Fälle bleibt der klassische Cookie-Banner daher weiterhin notwendig.

Kritische Stimmen warnen jedoch davor, dass eine Verlagerung der Cookie-Freigaben in den Browser die tatsächliche Datenverarbeitung weniger sichtbar machen könnte. Die EU wird daher einen Mittelweg finden müssen, der sowohl Transparenz als auch Nutzerfreundlichkeit gewährleistet.

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