DeepSeek-KI kollidiert zunehmend mit Datenschutzvorschriften: Verbote häufen sich
Die Hightech-Gemeinde hat zunächst mit großer Euphorie auf den KI-Chatbot DeepSeek reagiert. Die KI aus China tauchte urplötzlich auf, wurde angeblich mit geringsten Entwicklungskosten reif für die globale Nutzung gemacht und soll ChatGPT mindestens ebenbürtig sein. Doch wie gewöhnlich bei IT-Produkten aus China waren auch hier von Anfang an die Datenschützer äußerst skeptisch.
Verbote in Italien und Südkorea bereits rechtsgültig
Als erster Start hat Südkorea verhindert, dass DeepSeek in den etablierten App-Stores zum Download bereitsteht. Die Begründung: massive Datenschutz-Versäumnisse. Die Südkoreaner haben herausgefunden, dass DeepSeek persönliche Daten sammle und Eingabedaten für Trainingszwecke verwende – im Grunde nichts anderes als ein Spionagevorwurf Richtung China. Auch Taiwan, Australien und Italien haben mit DeepSeek kurzen Prozess gemacht. Nachdem die italienische Datenschutzbehörde GDDP von den Betreibern der KI keine befriedigenden Antworten auf Fragen zur Konformität mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhielt, wurde DeepSeek kurzerhand aus dem App-Store verbannt. Die beiden anderen Staaten haben es in erster Linie Behörden und Institutionen des Staatsapparats untersagt, das KI-Tool herunterzuladen und zu nutzen. Auch in den USA ist eine Nutzung des Chatbots teilweise verboten.
Deutsche Datenschützer ziehen schon bald nach
Spezialisten für Cybersicherheit und Datenschutzbeauftragte haben inzwischen auch in Deutschland ernste Bedenken gegen das China-IT-Produkt geäußert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) weist darauf hin, dass DeepSeek anhand von Mustern und Rhythmen bei der Tastatureingabe Nutzerprofile erstellen kann. In den Datenschutzhinweisen von DeepSeek wird dies sogar freimütig zugegeben. Außerdem ist die App in der Lage, Tastatureingaben vor dem Abschicken mitzulesen. Dies könne letztlich zu einer Identifizierung und Überwachung der KI-Nutzer führen. Da sämtliche gesammelten Daten auf chinesischen Surfern gespeichert werden, warnt das BSI vor allem vor der Verwendung von DeepSeek bei Prozessen, die besonders sicherheitskritisch sind und die kritische Infrastruktur betreffen.
Staatlicher Zugriff problematisch
ChatGPT-Nutzer können laut OpenAI darauf vertrauen, dass ihre personenbezogenen Daten nicht gespeichert werden und dass auch keine Profile angelegt werden, die von Dritten eingesehen werden können. Anders in China: DeepSeek unterliegt dem Recht der Volksrepublik, wonach sogar eine Verpflichtung für das Speichern gewonnener Daten im Land besteht. Ebenso sind Firmen zur Kooperation mit den chinesischen Sicherheitsdiensten verpflichtet. Der chinesische Staat hat somit unbegrenzten Zugang zu allen Daten, die beim Nutzen der KI gesammelt, gespeichert und ausgewertet werden.
Hacker haben bei DeepSeek leichtes Spiel
Auch in puncto Sicherheit ist DeepSeek in keiner Weise ähnlich aufgestellt wie die amerikanische Lösung ChatGPT. Hacker könnten nach Ansicht von Cybersicherheitsdienstleistern den Chatbot manipulieren und zum Datenklau umfunktionieren. Solche Jailbreaking genannten Verfahren sind offenbar selbst mit begrenzten technischen Kenntnissen umsetzbar. Dabei geht es nicht nur um den gefährlichen Diebstahl von sensiblen Daten. Hacker haben dazu leichtes Spiel, wenn sie Fake News und Falschmeldungen platzieren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.
Eine Reaktion hiesiger Datenschützer steht unmittelbar bevor
Bislang haben lediglich die italienischen Datenschützer gehandelt und mit einem Verbot reagiert. Andere europäische Länder werden aber in Kürze ebenfalls Konsequenzen ziehen. Die DSGVO sieht vor, dass Unternehmen ohne Sitz in der EU einen gesetzlichen Vertreter benennen müssen. Die Tatsache, dass dies bislang unterlassen wurde, ist bereits als Datenschutzverstoß zu werten und wird womöglich ein Bußgeld nach sich ziehen. Auf die Entwicklung wird mit Sicherheit auch in Deutschland schon sehr bald reagiert, ob es dabei zu einem Verbot des Chatbots kommt, bleibt abzuwarten.
Hier bloggt Ihre Redaktion.