Datenschutzaufsicht ab 2027 mit neuer Struktur
Der Bund und die Bundesländer haben sich darauf verständigt, für Unternehmen eine zentrale Instanz zu schaffen, um sie gezielt dabei zu unterstützen, Datenschutzpflichten einfacher zu erfüllen.
Bürokratieabbau & Effizienzsteigerung
Hinter dem Begriff „Föderale Modernisierungsagenda“ verbirgt sich der konkrete Wille, die administrativen Strukturen und Prozesse zu straffen, hin zu mehr Tempo und Transparenz. So der im Internet nachzulesende Wortlaut der Bundesregierung zu dem bis 2027 umzusetzenden Vorhaben. Verschlankung, konsequente Digitalisierung und eine Anpassung aller Prozesse stehen in diesem Pflichtenheft.
Eine Behörde im Zentrum
Im Reformpaket sind nicht nur Prozesse enthalten, sondern auch eine Änderung des Datenschutzrechts an sich. Die Agenda sieht insbesondere eine Revolution in der Datenschutzaufsicht vor. Das Ziel ist eine Zuständigkeits- und Kompetenzbündelung auf Bundesebene. Zitat: „Der Bund prüft die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.“ Derzeit stehen Unternehmen vor der Herausforderung, sich mit 16 Landes-Datenschutzbehörden auseinandersetzen zu müssen. Künftig soll eine zentrale Anlaufstelle für den Austausch mit Firmen installiert werden.
BDSG wird grundlegend geändert
Zusätzlich erfährt auch das Bundesdatenschutzgesetz gravierende Änderungen:
- Verankerung des Einer-für-alle-Prinzips bei der Datenschutzprüfung im öffentlichen Dienst
- Beschränkung der Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten
- Anonymisierung und Pseudonymisierung personenbezogener Daten zum Training und zur Anwendung von KI
Ein weiterer Komplex betrifft den Wegfall von § 15e Abs. 6 im Transplantationsgesetz, der bislang bestimmte Datenübermittlungen regelte. Zudem arbeitet der Gesetzgeber daran, in verschiedenen Fachgesetzen neue, klar definierte Grundlagen zu verankern, damit Behörden Daten rechtssicher austauschen können.
Das geplante Umsetzungs-Szenario
Wie genau die neue Aufsichtszentrale aufgebaut wird, ist derzeit noch unklar. Im Gespräch ist die Formierung einer Superbehörde des Bundes mit stark erweiterten Befugnissen des Bundesdatenschutzbeauftragten. Diese würden dann künftig auch die Privatwirtschaft umfassen. Denkbar wäre auch eine nur für Unternehmen und in ganz Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde. Ein so ehrgeizig konzipierter Plan regt naturgemäß zu Kritik an. Während Unternehmerverbände angesichts der wirtschaftlichen Talfahrt des Landes einen Hoffnungsschimmer der Liberalisierung sehen, monieren Landesdatenschützer die schwindende Nähe vor allem zu Kleinbetrieben und Selbstständigen. Eine Überbehörde würde womöglich viele Verfahren verlängern. Zudem ist aus verfassungsrechtlicher Sicht die Kontrolle öffentlicher Institutionen Sache der Bundesländer. Heißt für den Bundes-Datenschutz, dass allein in diesem Punkt weiterhin langwierige Kommunikationsprozesse programmiert sind.
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