Datenschutz im Betrieb

Wegen mehrerer Datenschutzverstöße muss Volkswagen ein Bußgeld von 1,1 Millionen Euro zahlen

Nun ist der Volkswagen-Konzern dran. Weil eine Jahre zurückliegende Testfahrt in gleich vier Punkten gegen den Datenschutz verstieß, muss VW tief in die Tasche greifen. Volkswagen akzeptierte bereits den Bußgeldbescheid.

Forschungsfahrt mit Folgen

Barbara Thiel, die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte, hat die wohl wichtigste Firmenadresse ihres Bundeslandes im Visier. Und das kam so: 2019 hielten österreichische Polizisten in der Nähe von Salzburg ein Forschungsfahrzeug der Marke VW an. Ihnen waren an dem Auto merkwürdige Aufbauten aufgefallen, die sich als Kameras erwiesen. Mit diesen hatte das Testfahrzeug das Verkehrsgeschehen seiner Umgebung gefilmt – um die Arbeitsweise eines Fahrassistenzsystems zu überprüfen und zu dokumentieren. Vor allem dienten die Kameras der Fehleranalyse, die die neue Technologie sicher machen und Unfälle verhindern soll. Entgegen den Vorschriften waren an dem Fahrzeug keine Magnet-Hinweisschilder mit Kamerasymbol sowie andere Informationen, die das Fahrzeug gegenüber den weiteren Verkehrsteilnehmern über den datenschutzrechtlich relevanten Einsatz informierten, angebracht.

Vier Verstöße bei nur einer Fahrt

Angaben über den Urheber, die Speicherdauer sowie der Zweck der Datenverarbeitung sind nach Artikel 13 DSGVO obligatorisch. Das alles war an dem VW nicht ersichtlich. Damit nicht genug: Es kam heraus, dass der Automobilkonzern mit dem Testfahrt-Unternehmen keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen hatte, wie in Artikel 28 vorgesehen. Artikel 35 verpflichtet zu einer Folgenabschätzung, ob und welche Risiken für den Datenschutz bestehen und wie sie sich minimieren ließen. Auch hier ein Verstoß durch Volkswagen. Der vierte Fehltritt auf der technischen Dienstfahrt im Salzkammergut war das Nichtnachkommen der Dokumentationspflicht nach Artikel 30 DSGVO. Informationen, die mögliche Schutzmaßnahmen bei der Auftragsdatenverarbeitung hätten betreffen können, fehlten.

Bereitwillige Kooperation von VW

Laut Volkswagen wurden die beschriebenen Mängel sofort beseitigt. Die insgesamt vier Verstöße, die nur kurzfristig stattfanden und von denen jeder für sich eher wenig schwerwiegend war, zogen dennoch einen saftigen Bußgeldbescheid nach sich. 1,1 Millionen Euro betrug die Höhe der nach Wolfsburg entsandten Rechnung. Landesdatenschützerin Thiel hob dabei hervor: „Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken.“ Dass es sich in dem Fall um wichtige Sicherheitstechnik für den Straßenverkehr handele, sei besonders berücksichtigt worden. Volkswagen gab sich reumütig und ist kooperativ geblieben. Charakteristisch für dieses Verfahren war auch die enge Kooperation zwischen der österreichischen und deutschen Datenschutzbehörde.

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