Datenschutz im Betrieb

Tesla von Verbraucherschutz-Zentrale angeklagt – was sind die Fakten?

Verbraucherschützer und Datenschützer haben Tesla im Visier. Die Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutz-Organisationen sowie dem Kraftfahrtbundesamt und Datenschützern soll sich verbessern, fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

In Deutschland sind die Fahrzeuge des US-Herstellers Tesla unter E-Auto-Fans sehr beliebt. Tesla gilt vor allem, was die Konnektivität der Fahrzeuge angeht, als weltweiter Branchenprimus. Allerdings wurde in der EU schon des Öfteren der sogenannte „Wächtermodus“ diskutiert, mit dem die Tesla-Modelle ab Werk ausgestattet sind. Der basiert auf Kameras, die rund um das Fahrzeug montiert sind und in Aktion treten, sobald sich eine Person dem Fahrzeug nähert. Dieser Verstoß gegen EU-Datenschutzrecht kann für den Tesla-Nutzer sogar zu einem Bußgeld führen – eine Tatsache, die Tesla seinen potenziellen und bestehenden Käufern verschweigt.

Der Bundesverband Verbraucherzentralen im Wortlaut: „Der Wächter-Modus von Tesla soll dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Dabei verschweigt Tesla aber, dass eine datenschutzkonforme Nutzung praktisch unmöglich ist“, sagt Heiko Dünkel, Leiter Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. „Nutzer:innen müssten von Passant:innen, die zufällig am Auto vorbeilaufen, Einwilligungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten einholen. Wer die Funktion nutzt, verstößt daher gegen das Datenschutzrecht und riskiert ein Bußgeld.“

Darum sollte jeder Tesla-Fahrer den Wächtermodus deaktivieren

Das Einverständnis von Passanten, die zufällig an einem abgestellten Tesla vorbeilaufen, einzufordern, ist natürlich unrealistisch. Daher besteht der pragmatischste Ansatz in der Abschaltung des Services. Ist der Wächtermodus deaktiviert, findet eine Verarbeitung personenbezogener Daten nicht statt. Des Weiteren kritisieren Experten den hohen Stromverbrauch des Wächtermodus – während eines Tages verbraucht der aktivierte Wächter-Modus sieben bis acht Prozent der Akkuleistung.

Das Geschäft mit den Emissionen

Die Verbraucherschützer kritisieren noch eine weitere Problematik. Tesla umwirbt seine Kunden damit, durch den E-Antrieb keine Emissionen zu verursachen. Allerdings gilt in den USA der Emissionshandel als gängiges Geschäftsmodell. Bei Tesla, so die Verbraucherschützer, wurden durch diesen Emissionshandel allein im Jahr 2020 1,6 Milliarden Dollar verdient. Die sogenannten „Emission Credits“ sind sehr beliebt bei den Herstellern herkömmlicher Verbrenner-Autos. Denn diese dürfen durch den Erwerb der Zertifikate die strengen Emissions-Grenzwerte spürbar überschreiten, die in den USA gelten. Ein Fakt, über den die Tesla-Kunden nach Ansicht des Verbraucherschutz-Bundesverbands nur unzureichend informiert werden. Verbraucher werden nach Verbandsmeinung durch Aussagen wie: „Tesla steht für eine Mission: Die Beschleunigung des Übergangs zur nachhaltigen Energie“ getäuscht. Nach einer erfolglosen Abmahnung mit Aufforderung zur Unterlassung klagte der Verband ebenso wie gegen die Nutzung des Wächtermodus auch gegen den Slogan.

Fazit

Will Tesla weiterhin die strebsamen Ziele auf dem deutschen Automobilmarkt verfolgen, wäre eine Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden und den deutschen Verbraucherschützern sicher förderlich. Die Ergebnisse eines meist langwierigen Gerichtsverfahrens könnten auch für Tesla weitreichende Folgen, wie im schlimmsten Fall das Zulassungsverbot durch das Kraftfahrtbundesamt, nach sich ziehen.

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