Datenschutzwissen

Datenschutz-Prüfungen: Firmen in Niedersachsen gehen verantwortungsbewusst mit dem Auskunftsrecht um

Die europäische Datenschutzbehörde (EDPB) führt regelmäßig koordinierte Durchsetzungsaktionen durch (Coordinated Enforcement Framework, CEF), bei denen Datenschutzaufsichtsbehörden in ganz Europa Unternehmen zu einem spezifischen Datenschutzthema überprüfen.

Die Maßnahme im vergangenen Jahr mit dem Themenschwerpunkt Auskunftsrecht wurde unter anderem von sieben deutschen Landesdatenschutzbehörden durchgeführt; europaweit waren insgesamt 31 Datenschutzbehörden beteiligt, die über 1.100 Unternehmen überprüften.

Beteiligt war auch die niedersächsische Datenschutzaufsicht. Die Beamten haben stichprobenartig 15 Unternehmen daraufhin überprüft, wie sie mit Auskunftsersuchen umgehen, die in der DSGVO definiert sind. Dabei untersuchte die Behörde unter anderem, wie die Unternehmen auf Auskunftsersuchen reagieren, wie lange sie personenbezogene Daten speichern und wie häufig solche Anfragen eingehen.

Das Recht auf Auskunft ermöglicht Privatpersonen, bei Firmen oder Organisationen nachzufragen, wie mit den individuellen persönlichen Daten verfahren wird. Aus dem Auskunftsrecht resultieren auch andere Datenschutzrechte, beispielsweise das Procedere zur Löschung oder die Berichtigung personenbezogener Daten.

Die niedersächsische Datenschutzbehörde prüfte die Einhaltung des Auskunftsrechts durch verschiedene Maßnahmen. Dazu gehörten der Versand von Fragebögen an Organisationen zur Klärung des Sachverhalts, die Anordnung formeller Untersuchungen in bestimmten Fällen sowie die Fortführung bereits laufender Prüfverfahren mit Fokus auf das Auskunftsrecht.

Das Fazit der untersuchenden Datenschützer fiel positiv aus: So wurden bei den überprüften Unternehmen keinerlei Mängel festgestellt. Dazu der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper: „Es freut mich, dass viele niedersächsische Unternehmen das Auskunftsrecht offenbar ernst nehmen und entsprechende Prozesse etabliert haben.“

Gleichwohl weisen die niedersächsischen Datenschützer darauf hin, dass dennoch in einigen Bereichen Nachholbedarf besteht. Das zeigen die zahlreichen Anfragen und Beschwerden, die jedes Jahr von Bürgern bei der Aufsicht eingehen. „Das Auskunftsrecht ist ein wichtiges Betroffenenrecht. Es ermöglicht überhaupt erst, andere Datenschutzrechte wie das Recht auf Berichtigung oder Löschung auszuüben“, so Lehmkemper.

In Deutschland haben neben den Datenschützern aus Niedersachsen auch die Landesdatenschutzbehörden aus Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an der Initiative mitgewirkt. Insgesamt wurden bundesweit 116 Verantwortliche geprüft. Auf europäischer Ebene nahmen weitere 22 Datenschutzaufsichtsbehörden teil. Insgesamt werteten die beteiligten Aufsichtsbehörden Angaben von 1.185 Verantwortlichen aus. Europaweit waren die Ergebnisse zufriedenstellend, wie einer Pressemeldung der EDSA zu entnehmen ist. Die einzigen geringfügigen erfassten Mängel traten bei Auskunfts-Prozessen auf, die Betroffenen online auslösen können. Hier stellten die Prüfer teilweise unnötige Hürden fest, die den Anschein erwecken, als seien sie bewusst installiert worden, um Anfrageersuchen durch komplizierte digitale Prozesse zu erschweren. Die betroffenen Unternehmen wurden aufgefordert, die Hürden abzubauen.

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