Warum es immer wieder zu Datenschutz-Kollisionen mit Tesla kommt
Ein großer Teil der Tesla-Fahrer in Deutschland ist vor allem von den Fahrzeugen aus den USA begeistert, weil Tesla Bestmarken in puncto Konnektivität und beim digitalem Erlebnis setzt. Allerdings bereiten die unzähligen Daten, die ein Tesla in Form von Bildern, Filmen und Ortungsdaten sammelt und in die USA überträgt, europäischen Datenschützern seit jeher Kopfschmerzen. Denn der unkontrollierte Datentransfer über den Atlantik widerspricht den Grundsätzen europäischen Datenschutzes.
Zurzeit haben die Datenschützer in Mecklenburg-Vorpommern Tesla einmal mehr im Visier. Und wieder geht es um die Kameras, mit denen die Tesla-Modelle ausgestattet sind. Diese filmen die Fahrzeugumgebung permanent und speichern die Videodaten auf Servern in den USA. Dabei werden nicht nur Passanten, die am Fahrzeug vorbeigehen, gefilmt, sondern auch Fahrer und die Kennzeichen ihrer Fahrzeuge, sofern sie sich in die Nähe eines Teslas begeben. Dies ist nach Ansicht der Datenschützer in Mecklenburg-Vorpommern generell unzulässig, wofür es schon etliche Urteile als Grundlagen gibt.
Immer wieder wird der „konkrete Anlass“ angemahnt
Tesla beruft sich darauf, seine Kunden für Eventualitäten, wie Unfälle oder Vandalismus, zu wappnen und permanent juristisch verwertbare Beweismittel aufzuzeichnen. Dies, so die Tesla-Argumentation, sei ein „berechtigtes Interesse“, das die DSGVO für eine Aufzeichnung von Verkehrsvorfällen – beispielsweise durch die ebenfalls umstrittenen Dashcams – in seltenen Fällen möglich macht. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs, auf das sich die Datenschützer in Mecklenburg-Vorpommern berufen, wird konstatiert:
„Zulässig können nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) deshalb allenfalls kurzzeitige und anlassbezogene Aufzeichnungen sein (Urteil vom 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17, Rn. 26). Ein datenschutzkonformer Einsatz von Dashcams ist deshalb nur möglich, wenn ein technisches Ringspeichersystem die vorhandenen Daten unmittelbar überschreibt und damit löscht, wenn kein Anlass für eine dauerhafte Speicherung gegeben ist. Als zulässig erachten wir hierbei einen Speicherzyklus von ca. ein bis zwei Minuten, da es für die Dokumentation eines Unfallhergangs ausreichend ist, einen Zeitraum von ca. 30 Sekunden bis eine Minute vor und ca. 30 Sekunden bis eine Minute nach dem Unfallereignis zu speichern.“
Klare Empfehlung: Deaktivieren des Sentry-Modus
Die Datenschützer plädieren für eine Abschaltung der Kameras. Der sogenannte Wächter-Modus (Sentry-Modus) speichert die Bewegtbilddaten auf einem USB-Speicher. Auf diesem werden nicht nur die Kameradaten der Außenüberwachung gespeichert, sondern auch alle Bilddaten einer Kamera, die den kompletten Fahrzeug-Innenraum filmisch überwacht. Fahrer sollten diesen USB-Stick entfernen, um die Videoaufzeichnungen auszuschalten. In einigen Tesla-Modellen lässt sich der Sentry-Modus auch ganz einfach über das Fahrzeug-Display ausschalten. Die Abschalt-Empfehlung gilt für alle öffentlichen Bereiche, in denen ein Tesla beispielsweise geparkt wird und die frei zugänglich für Passanten sowie andere Verkehrsteilnehmer sind. Generell in Ordnung ist die aktivierte Aufzeichnungs-Option immer dann, wenn der Tesla auf einem nicht frei zugänglichen Grundstück abgestellt wird. Hier darf der Tesla-Eigentümer Kameraaufzeichnungen vornehmen, um sein Eigentum zu schützen.
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