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KI und Texterstellung: Verstößt ChatGPT gegen geltendes Urheberrecht?

Die Texterstellung via ChatGPT hat die Gemüter erhitzt, Schüler frohlocken, Textschaffende bibbern und Contentproduzenten spekulieren auf Gratistexte. Doch wie verhält es sich bei den maschinell erstellten Werken mit dem Urheberrecht? Sind sie verwendbar oder droht juristische Gegenwehr?

Die KI-Textproduktion von ChatGPT hat Journalisten, Texter und Autoren in den vergangenen Monaten viele Nerven gekostet. Werden da etwa gute Texte produziert, oder handelt es sich um eine gut gemachte Mogelnummer? Denn zunächst unisono wurden den Machwerken der KI aus dem Hause OpenAI eine erstaunliche Textqualität und eine hohe Kreativität bescheinigt. Und das, obwohl die Software dazu in der Lage ist, ihre Dienste in unzähligen Sprachen anzubieten. Inzwischen haben sich eine Vielzahl von Profis, wie Journalisten, Linguisten und Experten anderer Disziplinen, mit den Ergüssen beschäftigt, die ChatGPT wie von Geisterhand in kürzester Zeit generiert. Deren Urteile sind nicht mehr ganz so euphorisch wie diejenigen aus den ersten Wochen nach der Indienststellung durch OpenAI. Zum einen sind die Fakten, die ChatGPT in leichter Sprache aneinanderreiht, nicht grundsätzlich richtig. Zum anderen lassen sich vor allem bei Mehrfachbeauftragung klare Satzbau-Schemata erkennen, die die KI dann doch als das entlarven, was sie wirklich ist: Eine clevere Textbaustein-Maschine, die allerdings keine Fakten prüft und immer wieder auf dieselben Schemata zurückgreift.

Was sagt das Urheberrecht zu den Machwerken der KI?

Ein Urheberrecht im Sinne des Gesetzes kann ausschließlich ein menschlicher Geist für sich beanspruchen. Die KI selbst kann also für Texte, die rechnerisch erzeugt werden, kein Urheberrecht geltend machen. Anders sieht es jedoch aus, wenn sie Texte von menschlichen Urhebern verarbeitet. Allerdings behauptet OpenAI, bei der „Befüllung“ von ChatGPT ausschließlich Ressourcen verwendet zu haben, die als „frei zugängliche“ Werke gelten oder Content-Bausteine verwendet zu haben, die frei von Lizenzen online verfügbar sind. Theoretisch ist das denkbar, allerdings praktisch kaum annehmbar. Denn die Themenfülle, mit der ChatGPT überrascht, deutet darauf hin, dass als Grundlage auch Content genutzt wird, der nicht frei zugänglich ist. Das gibt Grund zur Annahme, dass auch Werke, Texte, Textsammlungen oder Enzyklopädien eingespeist wurden, die unter das Urheberrecht fallen. Dies kann auch unbeabsichtigt geschehen sein. Einen Zugriff auf frei zugängliches Wissen im Internet hat ChatGPT offensichtlich nicht, insofern entstünde eine Urheberrechtsverletzung beispielsweise nur dann, wenn der Software Content-Bausteine eingetrichtert werden, die nicht als „frei zugängliches Wissen“ gelten oder für die keine Lizenzen vorliegen. Darüber geben am ehesten Plagiat-Scanner Aufschluss, die Ähnlichkeiten mit urheberrechtlich geschützten Texten schonungslos auflisten.

Das Urheberrecht kommt zweifach zum Tragen

Die erste Frage beschäftigt sich mit der KI als „Rechteinhaber“: Ist ChatGPT Rechteinhaber an einem von der Software erzeugten Text? Diese Frage ist ganz klar mit „Nein“ zu beantworten. Gesetzlich geregelt wird dies im Urheberrecht selbst. In Paragraf 2 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) steht eindeutig: „Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen“. Da zu einer geistigen Schöpfung ausschließlich der Mensch fähig ist, scheidet eine Software grundsätzlich als Rechteinhaber für einen von ihr generierten Text aus. Das gilt auch für denjenigen oder das Unternehmen, das die KI zur Textproduktion einsetzt.

Die vermutlich wichtigere Frage thematisiert die Rechtsverletzung von Textschöpfern: Wann entsteht die Verletzung des Urheberrechts Dritter bei Textfragmenten, die eine KI erzeugt?

Zur Beantwortung dieser wichtigen Frage müssen die Paragrafen 16 und 19 des Urheberrechtsgesetzes herangezogen werden. Diese beschäftigen sich mit dem Stichwort „Vervielfältigung“. Laut Gesetz ist bereits die unerlaubte Vervielfältigung zum Zwecke der Veröffentlichung eines Textes eine Urheberrechtsverletzung. Insbesondere ist dies der Fall, wenn bei einem Werk, das die KI erzeugt, Formulierungen vorkommen, die sich kaum vom Text der Quelle unterscheiden oder sie sogar eins zu eins wiedergibt. Autoren oder Textschaffende, die dies feststellen, können mit guter Aussicht auf Erfolg vor Gericht ziehen, um Unterlassung, Löschung oder Schadenersatz einzufordern.

Ist die Nutzung von KI-Texten trotzdem ratsam?

Vor allem Content-Schaffende, die SEO-Maßnahmen durchführen wollen, könnten von der KI spürbar profitieren. Allerdings sollten maschinell erzeugte Content-Bausteine nur unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsgrundsätze verwendet werden. Dazu gehört, dass ein von einer KI produzierter Text grundsätzlich einem Faktencheck unterzogen werden sollte. Ebenso gehört ein Plagiats-Check dazu: Nur wenn ausgeschlossen werden kann, dass der maschinell erzeugte Text Plagiate enthält, eignet er sich zur Veröffentlichung. Andernfalls besteht die Gefahr, mit Urheberrechts-Klagen überzogen zu werden, was nicht nur sehr teuer sein kann, sondern sich zudem sehr rufschädigend auswirkt. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Praxis, KI-erzeugte Texte zu verwenden, vermutlich schon bald einfach nachweisen lässt. Unternehmen, die mit solchen Texten ihre Inhalte bestreiten, werden sich zurecht die Frage gefallen lassen müssen, ob sie denn tatsächlich hinter den Inhalten stehen.

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