ChatGPT wurde in den USA zur dauerhaften Datenspeicherung verpflichtet – was bedeutet dies für die EU?

Eine legitime Klage in den USA bringt ein ernstes Datenschutzdilemma für Europa mit sich: Die dauerhafte Speicherung von ChatGPT-Unterhaltungen wird zur heiklen Angelegenheit für den europäischen Datenschutz.

Ganzheitliche Speicherung gerichtlich angeordnet

Führende Medienhäuser in den USA waren gegen OpenAI vor Gericht gezogen, darunter auch die New York Times. Im Kern geht es um das Urheberrecht, das ChatGPT permanent verletzt. Ein US-Bundesgericht ordnete nun an, dass die Chatverläufe von ChatGPT auf Dauer gespeichert werden müssen – selbst die gelöschten. Bislang konnten die Nutzer der KI davon ausgehen, dass die eigenen Chatdaten spätestens nach 30 Tagen von OpenAI gelöscht wurden. Um jedoch kein mögliches Beweismaterial bei der Aufklärung von Urheberrechtsverstößen zu vernichten, erfolgte jetzt diese ungewöhnliche Anordnung einer vollumfänglichen Chat-Datenspeicherung. Somit werden künftig die Chats sämtlicher Nutzer von ChatGPT permanent gespeichert.

Brisante rechtliche Lage in der EU

Wer seinen Wohnsitz in Europa hat und ChatGPT als User nutzt, hat gemäß DSGVO grundsätzlich ein Recht auf Löschung seiner Daten. Denn die DSGVO schreibt eine Datenspeicherung nur so lange vor, es wie für den Zweck dieser Datenerfassung nötig ist. Sie beinhaltet auch ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden, das EU-Bürgern eine Löschung persönlicher Daten auf ihren Wunsch hin garantiert (Art. 17). Die Entscheidung des US-Gerichts bringt OpenAI daher in Konflikt mit dem in der Datenschutz-Grundverordnung gewährleisteten Grundrechten. Im Jahr 2023 hatte dies zur ChatGPT-Sperrung in Italien geführt. Zusätzlich haben IT-Experten in den USA die Befürchtung, dass es durch die Dauerspeicherung vermehrt zu Datendiebstählen kommen wird.

Mit Spannung erwartete EU-Reaktion

Ein möglicher Weg wäre, dass OpenAI sich schlicht über das EU-Datenschutzrecht hinwegsetzt, und die Speicherung macht das System zur leichten Beute für Cyberkriminelle. OpenAI will nun Rechtsmittel einlegen. Für die US-Medienkonzerne dürfte es in erster Linie darum gehen, eine Bedrohung für ihr Geschäftsmodell abzuwehren. Dass das Urteil OpenAI in Widerspruch zum europäischen Datenschutz bringt, wird von den Klägern eher als KI-geschäftsschädigender „Bonus“ begrüßt. Man darf gespannt sein, welches Angebot OpenAI der EU nun machen wird und ob Brüssel tatsächlich bereit ist, eine restriktive Haltung gegenüber ChatGPT einzunehmen. Das wäre ein Paukenschlag in Zeiten, in denen die KI-Versionen der US-Tech-Giganten gerade in alle gesellschaftlichen Ebenen Einzug in Europa halten.

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