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Bei Nutzung von Gütesiegeln auf Transparenz achten

In der Werbung sind Gütesiegel sowie Zertifikate beliebt, um die eigene Kompetenz und Seriosität hervorzuheben. Solche Siegel signalisieren Qualität, Sicherheit oder Nachhaltigkeit, schaffen Vertrauen und polieren das Firmen-Image auf. Doch wer mit solchen Zeichen wirbt, muss genau wissen, was erlaubt ist und was nicht. Oft sind solche Siegel allerdings zeitlich limitiert und nur auf einen speziellen Bereich fokussiert. Wer hier patzt, muss mit Konsequenzen rechnen.

Was sagt das Siegel genau aus?

Gütesiegel werden Unternehmen dann zur Verfügung gestellt, wenn die ausstellende Institution das verwendende Unternehmen auditiert oder zertifiziert hat. Allerdings ist genau hier Vorsicht geboten. Denn der Bezug muss klar dargestellt werden. Ein Webseitenbesucher beispielsweise muss auf den ersten Blick einschätzen können, auf welches Feature sich das Siegel bezieht, etwa auf den Kundenservice, das Produkt selbst oder etwa Faktoren wie Nachhaltigkeit oder Compliance. Ist die Darstellung unpräzise, kann dem Unternehmen eine Klage wegen Irreführung von Konsumenten drohen. Ebenso gefährlich ist die Verwendung, wenn nicht klar über den Gültigkeitszeitraum oder die Kriterien informiert wird.

So lassen sich Siegel rechtssicher verwenden

Wo auch immer auf der Unternehmenswebseite rechtliche oder wettbewerbsrelevante Aussagen publiziert werden, sollten diese regelmäßig auf Gültigkeit hin kontrolliert werden. Zunächst ist es wichtig, den Bezug des Siegels eindeutig zu benennen. Ein Satz wie „Dieses Siegel bezieht sich ausschließlich auf den Kundenservice unseres Unternehmens“ kann bereits Klarheit schaffen. Ein deutlicher Hinweis auf die Gültigkeit (bis wann) sowie die durch das Siegel zertifizierten Details muss direkt neben dem Siegel oder über einen deutlichen Link einsehbar sein.

Auch die gestalterische Verwendung sollte gewissen Grundsätzen folgen. Beispielsweise sollte das Siegel auf keinen Fall prominenter dargestellt werden als die eigentliche Werbeaussage. Bei der Darstellung von Zertifikaten ist es unabdingbar, die Fristen für die Siegelverwendung peinlich genau zu beachten. Eine ISO-Untersuchung ergab beispielsweise, dass viele Unternehmen die beliebten ISO-Zertifizierungen, wie z. B. ISO 9001 für Qualitätsmanagement, oft deutlich länger nutzen, als die drei Jahre, für die ein solches Siegel ausgestellt wird. Ist ein Siegel nicht mehr verwendbar, weil die Nutzungsfrist abgelaufen ist, sollte es überall dort entfernt werden, wo es verwendet wurde.

Branchen mit häufiger Siegel-Verwendung

„Bestes Produkt“, „besonders umweltfreundlich“, „klimaneutral“: Vor allem Shopbetreiber lieben es, wenn sie ihre Produkte derart inszenieren können, und oftmals nehmen es die Verwender mit den Quellenangaben nicht unbedingt genau. Auch bei Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegeln ist Vorsicht geboten: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ müssen durch belastbare Nachweise gestützt werden. Einige Branchen sind besonders sensibel. Im Gesundheitsbereich etwa dürfen redaktionelle Rankings nicht wie objektive Tests dargestellt werden. Im E-Commerce muss klar zwischen Shop- und Produktsiegeln unterschieden werden. Konkrete Aussagen, die gesundheitlich positive Wirkungen von Produkten darstellen, bedürfen einer EU-Zulassung.

Wenn die Abmahnung ins Haus flattert

Um Scherereien mit Siegel-Ausstellern oder Wettbewerbern aus dem Weg zu gehen, sollten Zuständigkeiten festgelegt werden. In vielen Unternehmen hapert es genau daran. Kommt es zu einer Abmahnung wegen eines falsch verwendeten Siegels, sollte es sofort von der Seite entfernt werden. Sinnvoll ist auf jeden Fall, eine zügige Unterlassungserklärung zu adressieren, wenn eine Abmahnung erfolgt ist.

Fazit

Qualitätssiegel entfalten ihre Wirkung als glaubwürdiges Marketingwerkzeug nur dann, wenn sie nachvollziehbar, rechtmäßig und stets aktuell verwendet werden. Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben kennen und konsequent einhalten, sichern nicht allein ihre eigene Position, sondern stärken zugleich das Vertrauen von Kunden sowie der Öffentlichkeit.

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