Datenschutzwissen

Die Amazon-Logistiksparte wurde in Frankreich mit einem bemerkenswert hohen Bußgeld belegt

Die Logistik-Tochter von Amazon in Frankreich wurde Ende vergangenen Jahrs von der obersten Datenschutzaufsicht in Frankreich CNIL mit einem sehr hohen Bußgeld belegt. Dabei ging es um die Einführung eines übermäßig überwachenden Systems zur Kontrolle der Aktivitäten und Leistungen der Mitarbeiter.

Das Unternehmen wird außerdem wegen heimlicher Videoüberwachung von Besuchern der Betriebsanlagen zur Verantwortung gezogen. Damit setzt die CNIL wieder einmal ein Zeichen für die Bedeutung des Datenschutzes in Europa.

„Amazon France Logistique“ fungiert im französischen Firmen-Zusammenschluss von Amazon als Logistikeinheit und ist zuständig für den Versand von Millionen täglicher Pakete. Die Mitarbeiter in den Lagerhallen sind mit Scannern ausgestattet, mit denen sie im Minutentakt Tätigkeiten protokollieren, etwa das Einlagern oder Entnehmen eines Artikels aus den Regalen, die Regal-Befüllung oder das Verpacken von Sendungen.

Der Verdacht: Die CNIL geht davon aus, dass die Scans nicht in erster Linie für die Qualitätssicherung notwendig sind. Vielmehr kam sie zur Auffassung, dass durch die Speicherung aller noch so kleinteiligen Vorgänge um eine Leistungsbeurteilung hinsichtlich Arbeitsgeschwindigkeit und Korrektheit der Mitarbeiter durch ihre Vorgesetzten geht.

Betroffene hatten sich bei der Behörde beschwert, worauf dann behördliche Kontrolleure die Vorgänge in Augenschein nahmen. Im Ergebnis kam die CNIL zu dem Schluss, dass das System zur Überwachung der Aktivitäten und Leistungen der Arbeitnehmer nicht angemessen sei. In der Begründung lautet es:

  • „Die Einführung eines Systems, das Arbeitsunterbrechungen so genau misst, führt dazu, dass Arbeitnehmer möglicherweise jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen, was mit dem Arbeitsrecht nicht vereinbar ist.“
  • „Das System zur Messung der Nutzungsgeschwindigkeit des Scanners bei der Lagerung von Gegenständen ist übertrieben. Basierend auf dem Prinzip, dass sehr schnell gescannte Artikel das Fehlerrisiko erhöhen, misst ein Indikator, ob ein Objekt in weniger als 1,25 Sekunden nach dem vorherigen gescannt wurde.“
  • „Unzulässig ist nach Ansicht der CNIL, dass alle vom Überwachungssystem erhobenen Daten und die statistischen Auswertungen aller Arbeitnehmer und Leiharbeiter für 31 Tage gespeichert werden.“
  • Besonders problematisch erschien bei den Überprüfungen, dass durch das System zur Überwachung die Mitarbeitenden hohem Druck ausgesetzt seien. Vor allem angesichts der großen Anzahl der überwachten Beschäftigten (es sind mehrere Tausend Mitarbeiter betroffen), die auf unrechtmäßige Weise zu Leistungssteigerungen getrieben werden, attestiert die Behörde Amazon einen wirtschaftlichen Vorteil, der auf dem Rücken der Belegschaft erwirtschaftet wird. Diesen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft sich Amazon also auf einem Konzept, das aus Datenschutzsicht unrechtmäßig ist.

Noch ist nicht klar, mit welchen Mitteln der US-Konzern auf das Bußgeld reagieren wird. Der US-Konzern argumentiert unter anderem damit, dass die beschriebenen Scan-Vorgänge in der Logistikbranche Standard seien und nicht zur Überwachung der Mitarbeiter nötig seien, sondern zur Qualitätskontrolle und -steigerung der logistischen Prozesse. Erneut ein Fall, der mit großer Wahrscheinlichkeit erst nach einem Gerichtsprozess abgeschlossen sein wird.

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