Datenschutz im Betrieb

Amazon darf laut Verwaltungsgericht Mitarbeiter kontrollieren

Seit Einführung der DSGVO sind es immer wieder US-Tech-Giganten, die durch besonders hohe Bußgelder wegen Datenschutzverstößen von sich reden machen. Es geht aber auch anders: Das kürzlich ergangene Urteil eines deutschen Gerichts bestätigt nun Amazon. Der Logistikgigant stand wegen der technischen Überwachung von Mitarbeitern vor Gericht und bekam von diesem Recht.

Scanner standen gerichtlich auf dem Prüfstand

Am Winsener Amazon-Stützpunkt wurden Mitarbeiter mithilfe von Handscannern überwacht. Mit diesen Scannern kann ermittelt werden, welche Zahl an Paketen von den Angestellten in welcher Zeit abgearbeitet werden – eine permanente Datenerfassung. Nach Bekanntwerden dieser Praxis untersagte die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, Amazon den Scannereinsatz aus Datenschutzgründen. Aber nicht nur die Datenschutzfrage stieß unangenehm auf. Durch die Kontrolle steigt nach Ansicht von Barbara Thiel auch der Druck auf die Angestellten, permanent Höchstleistungen zu bringen. Amazon zog gegen die Untersagung vor Gericht.

Datenerfassung fördert Effektivität der Arbeitsprozesse

In Winsen betreibt Amazon ein Werk mit einer Fläche von 64000 m2, in dem fast 2000 Mitarbeiter in drei Schichten Pakete bearbeiten. Das Verwaltungsgericht Hannover ordnete einen Termin vor Ort an. Die Juristen erlebten auf ihrem Werksrundgang hautnah, wie in einem Amazon-Logistikzentrum gearbeitet wird. Die Datenschutzbeauftragte hatte vom Druck einer Totalüberwachung gesprochen. Zugleich warf sie Amazon Intransparenz vor. Nicht allen Mitarbeitern sei bewusst, dass sie kontrolliert würden. Ein Vertreter des Betriebsrats erklärte indes, über die Kontrollinstanz die eigene Arbeit besser steuern zu können. Das Unternehmen gab an, dass die exakte Erfassung der Prozesse nötig sei, um auf Schwankungen reagieren zu können. Auf diese Weise können Vorgesetzte jederzeit im Auge behalten, ob die „Produktion“ in den notwendigen Toleranzen ablaufe.

Das Gericht erlaubt diese Art von Kontrolle

Das Verwaltungsgericht kam bereits nach kurzer Abwägung zur Ansicht, dass an der Praxis am Amazon-Standort nichts zu bemängeln sei. Das Scannerverfahren diene der Steuerung von Abläufen im Logistikbetrieb, nicht der Überwachung von persönlichen Eigenschaften der Mitarbeiter (VG Hannover, 09.02.2023, Az.: 10 A 6199/20). Jedoch bestätigte die Richterin, dass eine Abwägung in diesem Fall nicht wirklich einfach zu erreichen war, dennoch war das Urteil eindeutig.

Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern sollen gestärkt werden

Ob es zu einem Berufungsverfahren kommt, ließ die Landesdatenschutzbeauftragte offen. Nach wie vor ist nach ihrer Ansicht der Leistungsdruck, dem die Mitarbeiter unterliegen, nicht einfach wegzudiskutieren. Auch die Gewerkschaft ver.di folgt dieser Kritik. Sowohl die Gewerkschaftler als auch die niedersächsische Landesregierung wollen sich für Regelungen für den Datenschutz von Beschäftigten auf Bundesebene starkmachen. Nur so können die Persönlichkeitsrechte von Mitarbeitern besser geschützt werden. Arbeitgeber wiederum hätten Rechtsklarheit. Auch die Richterin in Hannover hatte ihrem Urteil angefügt: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Gesetzgeber tätig geworden wäre oder noch wird.“ Somit bleibt abzuwarten, ob es künftig neue rechtliche Grundlagen für den besseren Schutz von Arbeitgeberdaten geben wird.

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