Neues Zertifikat für Datenschutzbeauftragte „AI Qualified BvD“
Eine neue Schulung mit der Bezeichnung „AI Qualified BvD“ wurde vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) ins Leben gerufen. Diese Weiterbildung richtet sich gezielt an Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren und soll ihnen fundiertes Wissen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) und des Datenschutzes vermitteln.
Ziel ist es, die Teilnehmer auf die vielfältigen Herausforderungen im Umgang mit KI-Anwendungen in Unternehmen und Organisationen vorzubereiten und ihnen zu helfen, diese erfolgreich zu meistern. Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte und Schwerpunkte der Schulung dargestellt.
Das beinhaltet das Konzept „AI Qualified BvD“
Die Weiterbildung „AI Qualified BvD“ hat das Ziel, Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren mit den erforderlichen Kompetenzen auszustatten, um die datenschutzrechtlichen Vorgaben für KI-Systeme fundiert zu beurteilen und praxisnah umzusetzen. Die Inhalte sind darauf ausgelegt, die Teilnehmer sowohl theoretisch als auch praktisch vorzubereiten. Im Detail umfasst die Fortbildung:
- Grundlegendes zur KI und ihren Einsatzfeldern: Den Teilnehmern wird ein grundlegendes Verständnis von künstlicher Intelligenz vermittelt, wobei sie unterschiedliche KI-Ansätze kennenlernen, darunter Methoden wie maschinelles Lernen und Deep Learning. Es wird erklärt, wie diese Technologien in verschiedenen Branchen eingesetzt werden und welche spezifischen Datenschutzherausforderungen sie mit sich bringen. Der Einblick in konkrete Anwendungsfälle vermittelt einen Überblick über die Funktionsweise gängiger KI-Prozesse.
- Welche Gesetze und Verordnungen stecken den operativen Rahmen? Ein zentraler Schwerpunkt der Schulung liegt auf den gesetzlichen Grundlagen, insbesondere den Vorgaben der DSGVO, und deren Relevanz für den Einsatz von KI-Technologien. Es wird vermittelt, wie die datenschutzrechtliche Einwilligung, Transparenzpflichten und Betroffenenrechte im Kontext von KI umgesetzt werden sollten. Auch ein Blick auf die aktuelle rechtliche Lage, die sowohl durch deutsche Gesetze als auch durch Regelungen der EU-Kommission bestimmt wird, ist Bestandteil der Schulung.
- Praxisorientierte Umsetzung und Fallbeispiele: Ein wichtiger Teil der Schulung besteht in der praktischen Anwendung des erlernten Wissens. Anhand von Fallbeispielen und realen Szenarien lernen die Teilnehmer, datenschutzrechtliche Bewertungen für unterschiedliche KI-Anwendungen vorzunehmen. Dabei werden häufige Fehler und Risiken thematisiert und Ansätze zur Risikominimierung erarbeitet.
- Technische und organisatorische Maßnahmen für KI-Anwendungen: In diesem Abschnitt lernen die Teilnehmer, welche technischen und organisatorischen Schritte erforderlich sind, um bei der Implementierung von KI-Systemen den Datenschutz zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, wie man datenschutzfreundliche Standardeinstellungen umsetzt und gezielt Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) für KI-Projekte entwickelt und durchführt.
Für Datenschutzbeauftragte eine Basisschulung
Angesichts der stetig zunehmenden Implementierung von KI-Systemen in verschiedensten Anwendungsfeldern, von der datengetriebenen Kundenanalyse bis hin zu unternehmensinternen Entscheidungsprozessen, wird es immer unerlässlicher, dass Datenschutzbeauftragte umfassende Expertise im Bereich der künstlichen Intelligenz vorweisen können.
Nicht nur ein Abschluss-Zertifikat
Teilnehmer, die die Fortbildung erfolgreich abschließen, erhalten ein Zertifikat des BvD, das sie als „AI Qualified“ ausweist. Dieses Zertifikat kann ein wertvolles Instrument für Fachleute sein, die ihre Karriere im Datenschutz weiterentwickeln und ihre Expertise in einem zunehmend wichtigen Bereich erweitern möchten.
Fazit: Die „AI Qualified BvD“-Fortbildung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren für die Herausforderungen der Zukunft zu rüsten. Mit einem starken Fokus auf praxisnahe Inhalte und aktuelle rechtliche Entwicklungen bietet sie eine umfassende Grundlage für den Umgang mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bereich der künstlichen Intelligenz.
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