Welche Rechte haben Betroffene nach der DSGVO?

Die DSGVO gewährt den betroffenen Personen eine Reihe von Rechten, um ihre personenbezogenen Daten zu schützen und Kontrolle über deren Verwendung auszuüben. Diese Rechte sind essenziell, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Privatsphäre und der Notwendigkeit der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Im Folgenden werden diese Betroffenenrechte stichpunktartig erläutert.

Informationspflichten (Art. 13, 14 DSGVO)

Die Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO dienen als grundlegende Voraussetzung für die Ausübung der weiteren Betroffenenrechte. Verantwortliche sind verpflichtet, betroffene Personen über bestimmte Aspekte der Datenverarbeitung zu informieren, wie z.B. die Identität des Verantwortlichen, den Zweck der Verarbeitung, die Rechtsgrundlage, Empfänger der Daten und Speicherdauer. Diese Informationen sollen es den betroffenen Personen ermöglichen, ihre weiteren Rechte effektiv auszuüben, insbesondere das Recht auf Auskunft.

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Das Recht auf Auskunft gibt betroffenen Personen das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, und wenn ja, Zugang zu diesen Daten sowie zu weiteren Informationen über die Verarbeitung zu erhalten. Dies umfasst unter anderem Informationen über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden, sowie die geplante Speicherdauer.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Das Recht auf Berichtigung erlaubt es betroffenen Personen, von dem Verantwortlichen die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Auch die Vervollständigung unvollständiger Daten kann verlangt werden. Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO ist der Verantwortliche ohnehin verpflichtet, sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig sind. Die Berichtigung oder Ergänzung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Das Recht auf Löschung, auch als "Recht auf Vergessenwerden" bezeichnet, ermöglicht es betroffenen Personen, von dem Verantwortlichen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese nicht mehr für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, benötigt werden, die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft, die Verarbeitung unrechtmäßig ist oder die Löschung gesetzlich erforderlich ist. Es dient dem Schutz der Privatsphäre und der Selbstbestimmung über die eigenen Daten.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Gemäß Art. 18 DSGVO haben betroffene Personen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung ablehnt, oder wenn die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ermöglicht es betroffenen Personen, ihre personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den ursprünglichen Verantwortlichen zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Das Recht auf Widerspruch erlaubt es betroffenen Personen, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, sofern die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse erfolgt. Der Verantwortliche hat dann die Verarbeitung einzustellen, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen.

Diese Betroffenenrechte sind zentral für den Datenschutz und ermöglichen es den betroffenen Personen, Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten auszuüben und sicherzustellen, dass ihre Datenschutzrechte gewahrt bleiben. Sie stellen sicher, dass die Datenverarbeitung transparent, fair und unter Berücksichtigung der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen erfolgt.